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  #1 (permalink)  
Alt 20.01.2008, 23:22
dan dan ist offline
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Registriert seit: 20.01.2008
Beiträge: 1
Standard Ware per Nachnahme bestellt, nichts bezahlt


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Angenommen jemand bestellt etwas online per Nachnahme. Die Ware kommt und wurde nicht per Nachnahme versendet, da der Versender die Option vergessen hat. Eine Rechnung das die Ware bezahlt sei wird mitgeliefert. Kann der Versender jetzt nachträglich eine Rechnung stellen. Gibt es eine Frist ?

MfG
Daniela

PS Wie verhält sich das wenn das Paketunternehmen vergisst die Nachnahme bei Übergabe zu fordern ?
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  #2 (permalink)  
Alt 21.01.2008, 00:26
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Ware per Nachnahme bestellt, nichts bezahlt

Zitat:
Kann der Versender jetzt nachträglich eine Rechnung stellen. Gibt es eine Frist ?
Sicherlich kann der Versender das Geld fordern. Schließlich ist es Pflicht des Kunden zu zahlen. Er kann jetzt natürlich behaupten, er habe anhand der Rechnung schon bezahlt, allerdings dürfte das auf sehr wackeligen Füssen stehen, allein die Frage "Wie" dürfte den Kunden aus der Bahn bringen.
Und das solche Fehler mal passieren können ist normal. Da wird sich auch kein Gesetz dazwischen drängeln.
Zur Frist: Das ist die regelmäßige Verjährungsfrist. Bei Unternehmer gegen Verbraucher 2 Jahre.
Zitat:
Wie verhält sich das wenn das Paketunternehmen vergisst die Nachnahme bei Übergabe zu fordern ?
Dann wäre das Paketunternehmen haftbar. Dürfte aber ein eher sehr, sehr seltener Ausnahmefall sein.
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  #3 (permalink)  
Alt 07.02.2008, 17:57
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.02.2008
Beiträge: 1
Standard AW: Ware per Nachnahme bestellt, nichts bezahlt

Und wenn man nun so einen Fall hat? Das Paketunternehmen bzw. -zusteller vergisst die Nachnahme bei der Übergabe zu fordern.

Wenn der jenige der das Paket angenommen hat auch nicht der Auftragsgeber sowie Empfänger wäre.
Auftragsgeber wäre eine Firma im Ausland und Empfänger eine andere dort im Haushalt lebende Person.

Kann der welcher das Packet Entgegennahm dafür angeklagt werden? Nur dafür das er seine Unterschrift darunter setzte und nicht wusste das Nachnahme fällig wird?

Sowie kann der Versender bzw. das Packetzustellunternehmen rechtliche Schritte gegen die Firma welche der Auftragsgeber ist einleiten? Und was kann Sie fordern bzw. gegen was kann Sie klagen? Oder gegen dem Empfänger?
Und wie wäre es noch einen Schritt weiter der Auftraggeber hat beiden Firmen (Versender sowie Packetzustellunternehmen) mündl. von diesem Fehler in Kenntnis gesetzt. Gibt es dann Möglichkeiten für die beiden Firmen rechtliche Schritte einzureichen?

mfg und vielen Dank im Vorraus
Tommy

Geändert von crypty (07.02.2008 um 18:12 Uhr).
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  #4 (permalink)  
Alt 07.02.2008, 18:38
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Ware per Nachnahme bestellt, nichts bezahlt

Zitat:
Und wenn man nun so einen Fall hat? Das Paketunternehmen bzw. -zusteller vergisst die Nachnahme bei der Übergabe zu fordern.
Was soll dann sein? Zunächst ist es Pflicht des Unternehmens, das Geld einzutreiben. Und dafür würde man eine Quittung erhalten.
Das heißt, zunächst müsste der Verkäufer an das Versandunternehmen wenden. Die müssten dann nachweisen, dass sie es vergessen haben.
Zitat:
Wenn der jenige der das Paket angenommen hat auch nicht der Auftragsgeber sowie Empfänger wäre.
Auftragsgeber wäre eine Firma im Ausland und Empfänger eine andere dort im Haushalt lebende Person.
Zunächst völlig egal, da das Kassieren, wie bereits erwähnt, in der Verantwortung des Versandunternehmens liegt.
Zitat:
Sowie kann der Versender bzw. das Packetzustellunternehmen rechtliche Schritte gegen die Firma welche der Auftragsgeber ist einleiten?
Versteh jetzt nicht, wer gegen wen klagen soll. Aus meiner Sicht gibt es nur zwei Möglichkeiten, irgendwas von wem zu fordern:
- Der Verkäufer vom Versandunternehmen die Erfüllung der Pflicht (kassieren der Nachnahme) und wenn die das nicht machen, Schadensersatz (entgangene Zinsen)
- Der Verkäufer vom Käufer aus Kaufvertrag den Kaufpreis
Ansonsten kann weder das Versandunternehmen noch der Entgegennehmende irgendwelche Anspruchsgrundlagen.
Zitat:
Und wie wäre es noch einen Schritt weiter der Auftraggeber hat beiden Firmen (Versender sowie Packetzustellunternehmen) mündl. von diesem Fehler in Kenntnis gesetzt.
Irgendwie steige ich bei deinen Ausführungen nicht durch, wer was sein soll.
Zitat:
Gibt es dann Möglichkeiten für die beiden Firmen rechtliche Schritte einzureichen?
Welche beiden Firmen?
Wie bereits gesagt: der einzige der irgendwelche Ansprüchje geltend machen kann ist der Verkäufer, also der, der das Geld zu bekommen hat.
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