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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #11 (permalink)  
Alt 23.01.2008, 23:58
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.01.2008
Beiträge: 158
Standard AW: Person A wartet vergeblich auf versicherte Sendung


Aber warum muss A irgendwas nachweisen. Artikelnummer bekannt! (Vertrag). Was kann dann B behaupten?
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  #12 (permalink)  
Alt 24.01.2008, 10:31
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.482
Standard AW: Person A wartet vergeblich auf versicherte Sendung


Zitat:
Aber warum muss A irgendwas nachweisen.
Weil im deutschen Recht jeder das beweisen muss, was für ihn günstig ist. Und wenn A behauptet, B angemahnt zu haben - was für A ja günstig ist, da sich daraus entsprechende Rechtsstellungen ergeben - muss A das also nachweisen, wenn B das abstreitet. Und eine Mahnung gilt erst als erfolgt wenn sie zugegangen ist. Deshalb müsste A den Zugang nachweisen ...
A müsste (wenn erfolgt) zum Beispiel auch die Zahlung nachweisen können ...
Zitat:
Was kann dann B behaupten?
Zum Beispiel, dass er es gar nicht war (jemand sein eBay Konto geknackt hat). Wirklich nur als Beispiel, bitte jetzt nicht daran aufspulen.
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  #13 (permalink)  
Alt 25.01.2008, 23:39
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.01.2008
Beiträge: 3
Standard AW: Person A wartet vergeblich auf versicherte Sendung


Zitat:
wenn A behauptet, B angemahnt zu haben - was für A ja günstig ist, da sich daraus entsprechende Rechtsstellungen ergeben - muss A das also nachweisen, wenn B das abstreitet. Und eine Mahnung gilt erst als erfolgt wenn sie zugegangen ist. Deshalb müsste A den Zugang nachweisen ...
A müsste (wenn erfolgt) zum Beispiel auch die Zahlung nachweisen können
Dass Person A Person B angemahnt hat, kann er doch durch einen Brief per Einschreiben beweisen, richtig?
A sollte doch bestimmt in der Lage sein, seine Zahlung nach zu weisen (Kontoauszug).
Zitat:
Zum Beispiel, dass er es gar nicht war (jemand sein eBay Konto geknackt hat). Wirklich nur als Beispiel, bitte jetzt nicht daran aufspulen.
Dass der Betrüger z.B. seine "echten" Kontodaten Preis gegeben hat, deutet doch bereits hin, dass er mit voller Absicht betrügen wollte. (jetzt generell darauf bezogen, dass der Betrüger den Betrug verleugnet)

Ich bin leider auch im ebay betrogen worden, bei mir ist es so, dass der Verkäufer seit kurzem von ebay gesperrt wurde, weil er mehrere Male als Betrüger gemeldet wurde. So gesehen habe ich doch eine gewisse Chance durch eine zivilrechtliche Anzeige mein Geld zurück zu bekommen?
Seine Adresse ist mir im Moment nicht bekannt, aber so wie ich das hier im Forum gelesen habe, wird diese aber spätestens bei einer Anzeige bei der Polizei bekannt gegeben, oder?
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  #14 (permalink)  
Alt 26.01.2008, 11:34
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.482
Standard AW: Person A wartet vergeblich auf versicherte Sendung


Zitat:
Dass Person A Person B angemahnt hat, kann er doch durch einen Brief per Einschreiben beweisen, richtig?
A sollte doch bestimmt in der Lage sein, seine Zahlung nach zu weisen (Kontoauszug).
Ja und ja Aber das war dem Fragenden nicht ganz so klar.
Zitat:
So gesehen habe ich doch eine gewisse Chance durch eine zivilrechtliche Anzeige mein Geld zurück zu bekommen?
Würde ich so sehen.
Zitat:
Seine Adresse ist mir im Moment nicht bekannt, aber so wie ich das hier im Forum gelesen habe, wird diese aber spätestens bei einer Anzeige bei der Polizei bekannt gegeben, oder?
Ja, man kann diese dann per Akteneinsicht erfahren.
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