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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige Guten Tag. Person A hat ein Artikel gekauft. Person B liefert nicht. Hat sich anfangs gemeldet nun aber nicht mehr. Aus seine letzte E-Mail geht es hervor, das die Ware versendet wir (Versichert) wie abgesprochen. Person A hat bis heute nichts bekommen. Person B reagiert nicht mehr. Was kann Person A machen um die Person B um die Auslieferung der Ware zu zwingen oder um die Rückzahlung des 100 Euro (Warenwert). Letzter Kontakt hallo! das paketz kam zurück! das lag aber wohl an meinem Drucker! die tinte war fast alle! Der Postbote konnte das wohl net entziffern! Habe neue Patrone gekauft! Der Versand geht auf mich! ich werde das paket am montag morgen zur post bringen! war mei Fehler! tut mir leid! MFG Geändert von samstag (23.01.2008 um 19:16 Uhr). |
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| Das ist ja die lächerlichste Erklärung die ich je gehört habe. Wenn das wirklich so unleserlich gewesen wäre, wäre es gar nicht angenommen wurden ... A sollte von B die Lieferung verlangen. Aber nicht per Mail sondern Einschreiben. Reagiert B immer noch nicht, solte A einen Anwalt einschalten. Die Kosten hat B letztendlich zu erstatten. |
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| Sicherlich kann A Anzeige erstatten. Ich würde hier Betrug annehmen. Nur was bringt das A? Genau genommen, gar nichts. Denn wenn A sein Geld (oder die Ware) haben will, muss A seine Forderungen trotzdem noch zivilrechtlich geltend machen. Eine Anzeige (=Strafverfahren) bringt A nichts, da selbst wenn B zu einer Geldstrafe verurteilt werden würde, A keinen Cent sehen würde, da dieses Geld an den Staat geht. Das ist der Unterschied zwischen Zivilrecht und Strafrecht: - Zivilrecht regelt die Ansprüche aus privatrechtlichen Verträgen (Kaufrecht) und regelt die Leistungserfüllung. - Strafrecht ist eine staatliche (gesellschaftliche) Regelung, die mit dem Vertrag erstmal nicht das Geringste zu tun hat, sondern lediglich mit dem Verhalten von B gegenüber der Gesellschaft. Sicherlich kann man in einem zivilrechtlichen Verfahren nach erfolgter strafrechtlicher Verurteilung seine Forderungen besser durchsetzen (wenn dann noch Geld übrig ist) - nur wer will schon Jahre auf sein Geld warten - solange kann ein Strafverfahren nämlich dauern. Kurz: Eine Anzeige kann gemacht werden, dadurch erübrigt sich die zivilrechtliche Durchsetzung der Forderungen jedoch nicht. Zitat:
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| Fall A: Person A hat für wenig Geld Ware ersteigert Person B meldet sich nicht, obwohl Person A mehrere E-mail (über Ebay) versendet hat. Person A ist sauer und will seine Ware haben! Fall B: Person A hat für wenig Geld Ware ersteigert Person B meldet sich und sagt, das die Ware kaputt gegangen ist! Person A ist sauer und will seine Ware haben! Wie kann person A in beiden Fällen seine Forderungen durchsetzen? Wichtig ist. Das Ebay keine Vollständige Adresse liefert sondern nur den Namen und den Ort. |
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