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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #11 (permalink)  
Alt 01.03.2008, 23:36
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: AGB und Datenschutzerklärung zusammenfassen?

Urteile gelten immer für den Einzelfall (es sei denn, es sind Grundsatzurteile). Allerdings werden solche Urteile bei ähnlichen Entscheidungen herangezogen. Man könnte also durchaus annehmen, dass es Richter gibt, die sich der Meinung dieses Urteils anschließen Die Anforderungen an die Erreichbarkeit haben sich ja nicht geändert.
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  #12 (permalink)  
Alt 02.03.2008, 23:03
Moderator
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.351
Standard AW: AGB und Datenschutzerklärung zusammenfassen?

Ja heißt doch aber, dass man sein "Impressum" (ich nen das jetzt übrigens in Zukunft Anbieterkennzeichnung) lieber etwas weiter oben, als zu weit unten verlinkt.
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  #13 (permalink)  
Alt 03.03.2008, 10:06
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: AGB und Datenschutzerklärung zusammenfassen?

Das resultiert daraus, dass im Gesetz nicht definiert ist, wo es zu stehen hat. Es bleibt also der wohlwollenden Beurteilung des Gerichtes in einem Streitfall überlassen. Und somit sollte man dem aus dem Weg gehen, dass man es wirklich leicht erreichbar verlinkt (und nicht die "unwahrscheinlich schwere Arbeit des Scrollens" dem Besucher aufbürdet). Und ich glaube es gab irgendwo mal ein Urteil, wo der Richter Scrollen als nicht leicht zugänglich bewertet hat ...
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