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| Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht ! |
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| Anzeige Also für ne US seite zb LA Californien Wie wird dies gehandhabt wenns jetzt zb zu einem Prozess kommen würde? Würde in dem Fall automatisch das amerikanische gesetz gelten weil man sich ja auf LA geeinigt hat und die bedingungen angenommenhat oder hat das nicht zu sagen? Ich kenne so eine ähnliche situation in einem anderen fall (hat nix mit internet zu tun), und da sind diese verträge in DE nicht rechtens aber in dem fall hier, keine ahnung Hat einer einen Tip? |
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| Kommt aus meiner Sicht darauf an, wo der Vertragsschluss erfolgte - also ob die Seite eindeutig auf deutsche Kunden abzielt. Wenn man zum Beispiel in einem Shop kauft, der eigentliuch nur auf den amerikanischen Markt abzielt, muss man wohl dieses Problem in Kauf nehmen. Ansonsten kann der Kläger entscheiden, welcher Gerichtsstand angewandt wird. In D sind zum Beispiel derartige Regelungen nichtig, wenn sie einen Vertragspartner benachteiligen. Die Frage ist also: Kann man deutsches Recht anwenden (dann wäre ein Gerichtsstand in D möglich) oder wird amerikanisches Recht angewandt. Dann dürfte ein Gerichtsstand in D kaum möglich sein. |
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| nehmen wir mal ein konkretes beispill myspace hat so ne klause drin stehen die steht in sämtlichen sprachen drin auch in der deutschen version von myspace. so wenn mir myspace gehören würde (schön wärs lol ) und ich werde verklagt rsp ich verklage einen benutzer (nehmen wir mal an deutscher user ist aber an sich egal) wie würde dies gehandhabt werden? würde die klausel in so einen fall überhaubt etwas nutzen? PS : hat nix mit Myspace zu tun aber ich benutzt nur myspace als konkretes beispiel |
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| Kommt darauf an, eb es eine deutsche Myspace Seite ist. Ich glaube nicht, vor allem nicht da die keine Verträge abschließen. Als deutscher "Kunde" ist man sich bewußt, dass man es nicht mit deutschen "Partnern" zu tun hat. Man könnte aber, wenn die gegen deutsches Recht verstoßen (zum Beispiel Urheberrecht) die durchaus in D verklagen (sollte dann aber ein Anwalt sein, der sich inter********em Recht auskennt). Ungeachtet der Regelungen. |
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| ah so interssant Danke für die hilfe ok wenn ich jetzt noch mehr nachfrage dann gibs eine problem mit Zitat:
also myspace den user in dem beispiel? (keine ahnung, weil er zb gegen iergend einen artikel in der terms of use verstossen hat -> typisch würde ich sagen ein artikel wie mitglieger mit financiellen interessen rsp gesellschaften dürfen sich nicht anmelden un der user machts trotzdem) Um jetzt mal bei myspace zu bleiben oder fällt das schon unter? Zitat:
mir gehts hier an sich nur ums verständnis von dem ganzen |
| Tags: gerichtsstandort, terms, use |
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| Abmahnung -> Gerichtsstandort | Travis | Internationales Privatrecht | 0 | 18.11.2007 17:15 |
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