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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige ich hoffe, ich bin hier richtig. Ich habe eine Frage zur Garantieübernahme. Wenn man bei Ebay von einem privaten Verkäufer (Person A) einen gebrauchten Artikel kauft z. B. zum Preis von 30 €, der eine Amazonrechnung (Neupreis des Artikels z. B. 70 €) enthält. Doch Person B (Käufer der Ware) merkt, dieser Artikel funktioniert nach kurzer Zeit nicht mehr, so wendet sich Person B sich natürlich an Amazon. Amazon hat ein System, das sich hinter der Bestellnr. die Person A befindet, so auch seine Kontodaten. Amazon überweist den Garantiebetrag+Portokosten für die Versendung des Artikels auf das Konto von Person A. Person B steht nun mit leeren Händen da und wendet sich an Person B mit der Bitte, den Betrag von 70 € + Portokosten auf sein Konto zu überweisen. Person B hat doch das Recht auf die Gesammtsumme oder nicht? Da er ja Besitzer und Eigentümer der Ware ist und das Recht auf einen gleichwertigen Artikel, im Wert von, 70 € hat. Oder kann Person B die Differenz von 40 € einbehalten und überweist mir 30 € (Ebay Verkaufspreis)+Portokosten? Hat jemand ne Antwort dafür, evtl. mit §? Ich bedanke mich im Voraus für eure Bemühungen. Gruß Kai |
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| B (also der Käufer) hat Anspruch auf das gesamte Geld. Grundlagen dafür sind: - B ist Eigentümer des Artikels. Das Eigentum ist durch Kaufvertrag auf ihn übergegangen. A hat somit keinen Rechtsanspruch auf den Artikel oder damit verbundene Garantieleistungen - Damit hat B Anspruch auf die Garantieleistung aus § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung) - Der Umfang der Herausgabe bestimmt sich nach § 818 BGB. |
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| OK, danke für die Hilfe. Sie haben die Paragraphen vertauscht Wo steht es im BGB, das der Eigentum und dadurch die Rechte auf den Käufer übergehen und so der Verkäufer keine Ansprüche mehr stellen kann? Ich hab eben schon gesucht, aber konnte nix finden. |
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Trotzdem, vielen Dank für deine Hilfe. Wird mir sicherlich weiterhelfen Geändert von BadBoy (26.01.2008 um 23:18 Uhr). |
| Tags: amazonrechnung, ebay, garantieuebernahme |
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