Suche

Rechtsberatung vom spezialisierten Anwalt


Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Sonstiges zum Onlinerecht

Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 26.01.2008, 13:55
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.01.2008
Beiträge: 3
Standard Garantieübernahme bei Ebay mit Amazonrechnung?


Anzeige
Hallo,

ich hoffe, ich bin hier richtig.

Ich habe eine Frage zur Garantieübernahme.

Wenn man bei Ebay von einem privaten Verkäufer (Person A) einen gebrauchten Artikel kauft z. B. zum Preis von 30 €, der eine Amazonrechnung (Neupreis des Artikels z. B. 70 €) enthält. Doch Person B (Käufer der Ware) merkt, dieser Artikel funktioniert nach kurzer Zeit nicht mehr, so wendet sich Person B sich natürlich an Amazon. Amazon hat ein System, das sich hinter der Bestellnr. die Person A befindet, so auch seine Kontodaten. Amazon überweist den Garantiebetrag+Portokosten für die Versendung des Artikels auf das Konto von Person A. Person B steht nun mit leeren Händen da und wendet sich an Person B mit der Bitte, den Betrag von 70 € + Portokosten auf sein Konto zu überweisen.

Person B hat doch das Recht auf die Gesammtsumme oder nicht? Da er ja Besitzer und Eigentümer der Ware ist und das Recht auf einen gleichwertigen Artikel, im Wert von, 70 € hat. Oder kann Person B die Differenz von 40 € einbehalten und überweist mir 30 € (Ebay Verkaufspreis)+Portokosten?

Hat jemand ne Antwort dafür, evtl. mit §?

Ich bedanke mich im Voraus für eure Bemühungen.

Gruß

Kai
Mit Zitat antworten

  #2 (permalink)  
Alt 26.01.2008, 14:07
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Garantieübernahme bei Ebay mit Amazonrechnung?

B (also der Käufer) hat Anspruch auf das gesamte Geld.

Grundlagen dafür sind:
- B ist Eigentümer des Artikels. Das Eigentum ist durch Kaufvertrag auf ihn übergegangen. A hat somit keinen Rechtsanspruch auf den Artikel oder damit verbundene Garantieleistungen
- Damit hat B Anspruch auf die Garantieleistung aus § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung)
- Der Umfang der Herausgabe bestimmt sich nach § 818 BGB.
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 26.01.2008, 18:45
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.01.2008
Beiträge: 3
Standard AW: Garantieübernahme bei Ebay mit Amazonrechnung?

OK, danke für die Hilfe.

Sie haben die Paragraphen vertauscht

Wo steht es im BGB, das der Eigentum und dadurch die Rechte auf den Käufer übergehen und so der Verkäufer keine Ansprüche mehr stellen kann? Ich hab eben schon gesucht, aber konnte nix finden.
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 26.01.2008, 21:00
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Garantieübernahme bei Ebay mit Amazonrechnung?

Zitat:
Wo steht es im BGB, das der Eigentum und dadurch die Rechte auf den Käufer übergehen
Hier:
Zitat:
BGB § 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
Und wieso hab ich die Paragraphen vertauscht?
Zitat:
BGB § 812 Herausgabeanspruch
(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet.
Zitat:
BGB § 818 Umfang des Bereicherungsanspruchs
(1) Die Verpflichtung zur Herausgabe erstreckt sich auf die gezogenen Nutzungen sowie auf dasjenige, was der Empfänger auf Grund eines erlangten Rechtes oder als Ersatz für die Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung des erlangten Gegenstands erwirbt.
Und vielleicht noch ergänzend, wer Ansprüche aus der Garantie hat
Zitat:
BGB § 443 Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie
(1) Übernimmt der Verkäufer oder ein Dritter eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder dafür, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeitsgarantie), so stehen dem Käufer im Garantiefall unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie zu den in der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung angegebenen Bedingungen gegenüber demjenigen zu, der die Garantie eingeräumt hat.
Im genannten Beispiel wird die Garantie von einem Dritten (nämlich weder Verkäufer A noch Käufer B) gewährt. Nach dem braucht es wahrscheinlich nicht mal den Eigentumsgedanken
Mit Zitat antworten
  #5 (permalink)  
Alt 26.01.2008, 23:01
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.01.2008
Beiträge: 3
Standard AW: Garantieübernahme bei Ebay mit Amazonrechnung?

Zitat:
- § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung)
Zitat:
BGB § 812 Herausgabeanspruch
______________________________________

Zitat:
- Der Umfang der Herausgabe bestimmt sich nach § 818 BGB.
Zitat:
BGB § 818 Umfang des Bereicherungsanspruchs
Nochmal verdeutlicht

Trotzdem, vielen Dank für deine Hilfe. Wird mir sicherlich weiterhelfen

Geändert von BadBoy (26.01.2008 um 23:18 Uhr).
Mit Zitat antworten

//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46