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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige Jemand leitet ein größeres Browser Rollenspiel. Dieses ist eine Mischung zwischen Chat und Forum reduzieren. Folglich werden auch Avatare verwendet, die auch periodisch kontrolliert werden. Folgende Regelungen haben wurden selbst auferlegt: - Jedes Bild muss mit einem Urheberhinweis hinterlegt werden. - Hat ein Bild keinen Urhebernachweis wird es gesperrt. - Hat das Bild einen Urheber von dem wir wissen, dass er der Nutzung nicht zusagt wird das Bild gesperrt. - Hat das Bild einen allgemeingültigen Hinweis der Marke: von Google oder von Picdump xyz wird es gesperrt. - Hat das Bild anstößige Inhalte die nicht FSK 16 sind oder illegaler Natur wird es gesperrt. Wenn das Bild obigen Kriterien entspricht wird es gemeinhin zugelassen. Wäre man damit auf der sicheren Seite? Wenn ich mir so einschlägige Gerichtsurteile oder Paragraphen anschaue, dann bin ich immernoch ein wenig skeptisch: Am Computer erstellte Bilder sind keine Lichtbilder i.S.v. § 72 UrhG, weil durch den Lichtbildnerschutz nur die schöpferische Arbeit geschützt wird, welche mit Hilfe von fotografischen Apparten, Auswahl des Motives und Belichtung etc. erfolgt. Die Übernahme von am Computer erstellten Grafiken, Farbtönen und Formatierungen für eine Webseite verstoßen nicht gegen das UrhG, weil das Design von Webseiten in der Regel die für einen Urheberrechtsschutz notwendige Schöpfungshöhe nicht erreiche. Bedeutet das, dass ich Trennlinien, animierte Gifs und allgemein Computergenerierte Bilder zulassen muss, es sei denn der Künstler verneint die Nutzung explizit? "(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben." Bezieht sich das auch auf das Internet als öffentlich zugänglichen Platz? Bedeutet das etwa, dass ich Bilder die im Internet ausgestellt wurden an anderen Plätzen ebenfalls öffentlich ausstellen darf? Von digitaler Reproduktion wird kein Wort erwähnt. Ich möchte meinen Usern verständlicherweise so wenig wie möglich einschränken. Reicht es wenn ich nach obigen Regeln gehe und dann klipp und klar ausführe, dass alle anderen Bilder in der Schuld des Users liegen und wir unser Bestes getan haben? |
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| Zitat:
Auch Farbtöne sind nicht ohne weiteres. So könnte ein Farbton auch markenrechtlich geschützt sein, z.B. das Nivea-Blau. Grafiken sind zwar keine Lichtbilder aber könnten als "Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;" (§ 2 I Nr. 5) gesehen werden oder eben unter Nr. 4 des § 2 UrhG fallen. Gänzlich ausschließen würde ich sie nicht. Es kommt eben auch auf den Gesamteindruck an, ob ein Urheberrechtsschutz vorliegt oder nicht. Zitat:
Computergenerierte Bilder ist eine strittige Sache. Es kommt darauf an was man darunter nun genau versteht. Wenn es sich um ein Rendering handelt, liegt natürlich ein UrhR vor, denn das Modell musste ja auch erstellt werden, die Szene ebenfalls. Der Computer hat lediglich nur eine Berechnung zur Umsetzung der Eingaben durchgeführt. Ist das Bild komplett durch den Computer erstellt worden (Chaosbilder oder sowas) ohne das ein menschliches Zutun stattfand, würde ich einen Schutz verneinen. Ein Computer kann schließlich keine individuelle geistige Leistung erbringen. Zitat:
Es besagt nur das ich den Eifelturm oder den Reichstag fotografieren oder malen und das Bild dann halt verbreiten darf. Ausnahme sind hier vorrübergehende Dinge, wie z.B. der verhüllte Reichstag. Dies würde nciht unter das Recht fallen, da dieser nicht dauerhaft ist. Zitat:
PS: ich habe den Beitrag ein wenig verändert, damit es allgemeiner klingt
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| Kann, bzw. darf, ich leider nicht sagen. Dies könnte als Rechtsberatung angesehen werden, diese ist hier aufgrund der Rechtslage nicht erlaubt. Tut mir leid.
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| Tags: bildnutzung, browser, rpg |
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