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  #1 (permalink)  
Alt 26.01.2008, 17:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.01.2008
Beiträge: 2
Standard Bildnutzung in einem Browser RPG


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Guten Tag.
Jemand leitet ein größeres Browser Rollenspiel. Dieses ist eine Mischung zwischen Chat und Forum reduzieren.

Folglich werden auch Avatare verwendet, die auch periodisch kontrolliert werden.
Folgende Regelungen haben wurden selbst auferlegt:
- Jedes Bild muss mit einem Urheberhinweis hinterlegt werden.
- Hat ein Bild keinen Urhebernachweis wird es gesperrt.
- Hat das Bild einen Urheber von dem wir wissen, dass er der Nutzung nicht zusagt wird das Bild gesperrt.
- Hat das Bild einen allgemeingültigen Hinweis der Marke: von Google oder von Picdump xyz wird es gesperrt.
- Hat das Bild anstößige Inhalte die nicht FSK 16 sind oder illegaler Natur wird es gesperrt.

Wenn das Bild obigen Kriterien entspricht wird es gemeinhin zugelassen.
Wäre man damit auf der sicheren Seite? Wenn ich mir so einschlägige Gerichtsurteile oder Paragraphen anschaue, dann bin ich immernoch ein wenig skeptisch:

Am Computer erstellte Bilder sind keine Lichtbilder i.S.v. § 72 UrhG, weil durch den Lichtbildnerschutz nur die schöpferische Arbeit geschützt wird, welche mit Hilfe von fotografischen Apparten, Auswahl des Motives und Belichtung etc. erfolgt. Die Übernahme von am Computer erstellten Grafiken, Farbtönen und Formatierungen für eine Webseite verstoßen nicht gegen das UrhG, weil das Design von Webseiten in der Regel die für einen Urheberrechtsschutz notwendige Schöpfungshöhe nicht erreiche.

Bedeutet das, dass ich Trennlinien, animierte Gifs und allgemein Computergenerierte Bilder zulassen muss, es sei denn der Künstler verneint die Nutzung explizit?


"(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben."

Bezieht sich das auch auf das Internet als öffentlich zugänglichen Platz? Bedeutet das etwa, dass ich Bilder die im Internet ausgestellt wurden an anderen Plätzen ebenfalls öffentlich ausstellen darf? Von digitaler Reproduktion wird kein Wort erwähnt.

Ich möchte meinen Usern verständlicherweise so wenig wie möglich einschränken. Reicht es wenn ich nach obigen Regeln gehe und dann klipp und klar ausführe, dass alle anderen Bilder in der Schuld des Users liegen und wir unser Bestes getan haben?
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  #2 (permalink)  
Alt 26.01.2008, 18:05
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Bildnutzung in einem Browser RPG

Zitat:
Die Übernahme von am Computer erstellten Grafiken, Farbtönen und Formatierungen für eine Webseite verstoßen nicht gegen das UrhG, weil das Design von Webseiten in der Regel die für einen Urheberrechtsschutz notwendige Schöpfungshöhe nicht erreiche.
Ich finde das ist so nicht ganz richtig. Webseiten können durchaus einen Urheberschutz genießen, bei 0815 Seiten ist dies natürlich zutreffend. Aber es sind zunehmend immer mehr designmäßig hoch qualitative Webseiten zu finden. Diese haben natürlich ein Anspruch auf Schutz, wenn das Design eine entsprechende Schöpfungshöhe erreicht haben.

Auch Farbtöne sind nicht ohne weiteres. So könnte ein Farbton auch markenrechtlich geschützt sein, z.B. das Nivea-Blau.

Grafiken sind zwar keine Lichtbilder aber könnten als "Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;" (§ 2 I Nr. 5) gesehen werden oder eben unter Nr. 4 des § 2 UrhG fallen. Gänzlich ausschließen würde ich sie nicht.
Es kommt eben auch auf den Gesamteindruck an, ob ein Urheberrechtsschutz vorliegt oder nicht.


Zitat:
Bedeutet das, dass ich Trennlinien, animierte Gifs und allgemein Computergenerierte Bilder zulassen muss, es sei denn der Künstler verneint die Nutzung explizit?
Trennlinien, ja. Animierte Gifs, nein. Letztere können durchaus dem UrhR unterliegen, kommt eben darauf an. Grundsätzlich sollte man von einem Schutz ausgehen. Trennlinien sehe ich als unbedenklich, sofern es sich um einfache Linien handelt. Hier würde ich keine geistige Leistung sehen. Eine einfache Trennlinie kann von jedem mit Photoshop oder gar Paint erstellt werden.
Computergenerierte Bilder ist eine strittige Sache. Es kommt darauf an was man darunter nun genau versteht. Wenn es sich um ein Rendering handelt, liegt natürlich ein UrhR vor, denn das Modell musste ja auch erstellt werden, die Szene ebenfalls. Der Computer hat lediglich nur eine Berechnung zur Umsetzung der Eingaben durchgeführt.
Ist das Bild komplett durch den Computer erstellt worden (Chaosbilder oder sowas) ohne das ein menschliches Zutun stattfand, würde ich einen Schutz verneinen. Ein Computer kann schließlich keine individuelle geistige Leistung erbringen.

Zitat:
Bezieht sich das auch auf das Internet als öffentlich zugänglichen Platz? Bedeutet das etwa, dass ich Bilder die im Internet ausgestellt wurden an anderen Plätzen ebenfalls öffentlich ausstellen darf? Von digitaler Reproduktion wird kein Wort erwähnt.
Nein, das bezieht sich nur auf Gebäude oder ähnliche Dinge wie Statuen die auf öffentlichen Plätzen stehen u.ä., nicht auf das Internet.
Es besagt nur das ich den Eifelturm oder den Reichstag fotografieren oder malen und das Bild dann halt verbreiten darf. Ausnahme sind hier vorrübergehende Dinge, wie z.B. der verhüllte Reichstag. Dies würde nciht unter das Recht fallen, da dieser nicht dauerhaft ist.

Zitat:
Ich möchte meinen Usern verständlicherweise so wenig wie möglich einschränken. Reicht es wenn ich nach obigen Regeln gehe und dann klipp und klar ausführe, dass alle anderen Bilder in der Schuld des Users liegen und wir unser Bestes getan haben?
Die Regeln sind schon gut wie ich finde, die wenigsten Foren sind so streng. Ich würde empfehlen eine entsprechende Klausel in den AGB/Nutzungsbedingungen einzufügen, das der User sich verpflichtet keine urheberrechtlich geschützten Werke zu verwenden und nochmals bei dem Uploadmenü für den Avatar darauf hinweisen.

PS: ich habe den Beitrag ein wenig verändert, damit es allgemeiner klingt
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  #3 (permalink)  
Alt 26.01.2008, 18:33
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.01.2008
Beiträge: 2
Standard AW: Bildnutzung in einem Browser RPG

Vielen Dank, besonders der letzte Satz bestätigt mich doch in meiner Annahme.
Wie könnte ein rechtsgültiger Passus in den AGB denn aussehen?
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  #4 (permalink)  
Alt 26.01.2008, 18:48
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Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Bildnutzung in einem Browser RPG

Kann, bzw. darf, ich leider nicht sagen. Dies könnte als Rechtsberatung angesehen werden, diese ist hier aufgrund der Rechtslage nicht erlaubt. Tut mir leid.
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