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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige Zwischenzeitlich bekam ich von eBay die Info, dass der Verkäufer von eBay ausgeschlossen worden ist und auch ein Käufer, der diese Reise schon angetreten hat, hat sich neg. geäußert. Für mich ist es somit klar, dass die Reise von vorneherein nicht den versprochenen Kriterien entsprechen wird. Und mir ist das Risiko einfach zu hoch. Kann der Verkäufer trotzdem die Zahlung erzwingen? Ich hatte ihm schon geschrieben, dass ich aus den o.g. Gründen vom Vertrag zurücktrete, aber er scheint sich nicht darauf einzulassen. Vielleicht gibt es ja spezielle Rechtshinweise, wenn der Verkäufer eine Reisevermittler ist bzw. die Reise offenbar nicht den Ansprüchen genügt (könnte als Zeuge den anderen Käufer benennen) und zudem ist er ausgeschlossen worden. Welche AGB´s sind dann wirksam - die von eBay oder seine? Ich würde als Ausfall höchstens die eBay kosten zahlen, da ihm andere Aufwendungen nicht entstanden sein können bzw. müsste er mir dies nachweisen. Danke für die Hilfe. |
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| Grundsätzlich besteht zunächst mal eine Kaufverpflichtung, wenn man sich bei einer Auktion für den Kauf entscheidet. Wenn aber der Verkäufer von eBay ausgeschlossen wurde, ändert sich die Situation. Wichtig zu wissen wäre, jedoch, wieso der Verkäufer ausgeschlossen wurde. Auch wäre interessant zu wissen, um welchen Betrag es sich handelt. Schliesslich wäre ein Betrag von wenigen Euro (beispielweise unter 100) sicherlich kein Grund für den Verkäufer rechtliche Schritte einzuleiten. Und ohne die, wird er eine Zahlung wohl kaum erzwingen können. _________________________ Fahrtenbuch |
| Tags: verweigern, zahlung |
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