AW: Frage zum Jugendschutzgesetz Ohne wenn und aber unter 16 Jährige müssen nach 22 Uhr die Veranstaltung verlassen.
Ab 16 Jahre dann ab 0 Uhr. Die Veranstalter sind sogar verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass nach 22 Uhr keine unter 16 Jährigen mehr am Konzert teilnehmen.
Ausnahme:
Handelt es sich um einen offiziellen Träger (z.B. Kinderschutzbund) können Sonderegelungen getroffen werden.
Durch eine erziehungsberechtigte Person als Begleiter können die zeitlichen Einschränkungen aufgehoben werden. |