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Alt 23.10.2006, 17:23
wz[Reaper] wz[Reaper] ist offline
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Standard AW: Frage zum Jugendschutzgesetz


Ohne wenn und aber unter 16 Jährige müssen nach 22 Uhr die Veranstaltung verlassen.
Ab 16 Jahre dann ab 0 Uhr. Die Veranstalter sind sogar verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass nach 22 Uhr keine unter 16 Jährigen mehr am Konzert teilnehmen.

Ausnahme:

Handelt es sich um einen offiziellen Träger (z.B. Kinderschutzbund) können Sonderegelungen getroffen werden.

Durch eine erziehungsberechtigte Person als Begleiter können die zeitlichen Einschränkungen aufgehoben werden.
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