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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige mal angenommen eine Abfrage der Domaindaten bei der DENIC liefert als Domaininhaber eine Auskunft in folgender Form: Name1 c/o Name2 Wer ist jetzt juristisch verantwortlich für die Inhalte die unter dieser Domain abrufbar sind? "Name1" oder "Name2"? Weiterhin nehmen wir an, dass "Name1" bei der Meldebehörde unbekannt ist und nicht ermittelt werden kann. Ist dann automatisch "Name2" verantwortlich? Weiterhin nehmen wir an dass "Name2" vor Gericht versucht die Verantwortung auf "Name1" abzuwälzen, und "Name1" ist im Ausland und somit nicht greifbar. Wer ist jetzt verantwortlich? Gruss igel5 P.S. Es geht um eine .de Domain. |
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| Aus meiner Sicht so wie gesagt. Name 1 müsste ermittelt werden und es müsste versucht werden, Name 1 zu belangen. Name 2 könnte bestenfalls für die Verwendung "geradestehen" - könnte sich aber damit rausreden "Name 1 hätte unberechtigt die Adresse verwendet", dann muss man versuchen (über inter********es Recht) an Name 1 zu kommen. Allerdings könnte die Domainregsitrierung bei Bekanntwerden der falschen Adresse die Registrierung ohne "Vorwarnung" löschen (müsste nur informiert werden) |
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| Hi, Zitat:
Auf meine Frage, wer jetzt verantwortlich ist, hat die DENIC noch nicht geantwortet. Gruss igel5 |
| Tags: domaininhaber, name1, name2 |
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