Suche

Rechtsberatung vom spezialisierten Anwalt


Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Domain-Recht

Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 31.01.2008, 20:50
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.01.2008
Beiträge: 9
Standard Domaininhaber: Name1 c/o Name2


Anzeige
Hallo,

mal angenommen eine Abfrage der Domaindaten bei der DENIC liefert als Domaininhaber eine Auskunft in folgender Form:

Name1 c/o Name2

Wer ist jetzt juristisch verantwortlich für die Inhalte die unter dieser Domain abrufbar sind? "Name1" oder "Name2"?

Weiterhin nehmen wir an, dass "Name1" bei der Meldebehörde unbekannt ist und nicht ermittelt werden kann. Ist dann automatisch "Name2" verantwortlich?

Weiterhin nehmen wir an dass "Name2" vor Gericht versucht die Verantwortung auf "Name1" abzuwälzen, und "Name1" ist im Ausland und somit nicht greifbar.
Wer ist jetzt verantwortlich?

Gruss
igel5

P.S. Es geht um eine .de Domain.
Mit Zitat antworten

  #2 (permalink)  
Alt 31.01.2008, 22:15
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Domaininhaber: Name1 c/o Name2

Aus meiner Sicht so wie gesagt. Name 1 müsste ermittelt werden und es müsste versucht werden, Name 1 zu belangen. Name 2 könnte bestenfalls für die Verwendung "geradestehen" - könnte sich aber damit rausreden "Name 1 hätte unberechtigt die Adresse verwendet", dann muss man versuchen (über inter********es Recht) an Name 1 zu kommen.
Allerdings könnte die Domainregsitrierung bei Bekanntwerden der falschen Adresse die Registrierung ohne "Vorwarnung" löschen (müsste nur informiert werden)
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 01.02.2008, 12:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.01.2008
Beiträge: 9
Standard AW: Domaininhaber: Name1 c/o Name2

Hi,

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Allerdings könnte die Domainregsitrierung bei Bekanntwerden der falschen Adresse die Registrierung ohne "Vorwarnung" löschen (müsste nur informiert werden)
Ursprünglich stand in den Daten nur "Name1". Der DENIC wurde eine entsprechende Negativ-Auskunft von der Meldebehörde übermittelt. Daraufhin hat die DENIC den zuständigen ISP aufgefordert die Daten per Nachweis richtig zu stellen. 2 Wochen später wurde der Name um den Zusatz "c/o Name2" ergänzt.

Auf meine Frage, wer jetzt verantwortlich ist, hat die DENIC noch nicht geantwortet.

Gruss
igel5
Mit Zitat antworten
Antwort
Tags: , ,



Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Nachweis für Domaininhaber kisi Domain-Recht 3 02.05.2008 11:30
Domaininhaber?? Herte71 Domain-Recht 1 04.05.2005 08:59
Domaininhaber suchen Valli Domain-Recht 2 26.08.2004 16:02



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 13:38 Uhr.


//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46