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Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht !

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  #1 (permalink)  
Alt 01.02.2008, 16:14
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Registriert seit: 07.01.2008
Beiträge: 19
Standard Schweizer Betrüger


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Und zwar geht es um folgenden Sachverhalt:

Selber bestellt man als Privatperson etwas in der Schweiz und kommt seiner Zahlungspflicht nach ... aber die Ware wird nie versandt. - Oder umgekehrt, man verkauft etwas in die Schweiz, aber die Zahlung geht nie ein.

Nachdem man gemahnt hat, stellt man Anzeige ... und siehe da, wegen zu geringem Streitwert wird die Anzeige außerhalb der EU nicht weiterverfolgt.

Und nun meine Frage: wie hoch muss ein Streitwert sein, damit eine Anzeige bei einem Privatkauf oder - nach deutscher Sichtweise - einseitigem Handelskauf in die Schweiz weiterverfolgt wird?
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  #2 (permalink)  
Alt 01.02.2008, 18:02
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Schweizer Betrüger

Wer hat die Anzeige eingestellt - und vor allem, worum ging es in der Anzeige?
Anzeige erstattet man normalerweise wegen Straftaten (also zum Beispiel Betrug). Aber die bringen (auch inter********) weder die Ware noch das Geld zurück.

Wenn man etwas derartiges will (was eigentlich normal wäre) müsste man die Leistung zivilrechtlich einfordern - und da gibt es meines Wissens keinerlei "Bagatell"-Grenzen, solange die Forderung berechtigt kann sie auch durchgesetzt werden. Auch wenn die Eintreibung ziemlich kostenintensiv sein könnte
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  #3 (permalink)  
Alt 02.02.2008, 01:05
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.01.2008
Beiträge: 19
Standard AW: Schweizer Betrüger

@ aaky

Vielen Dank für die Antwort! - nehmen wir einen Sachwert unter 50 EUR an.

In der Tat ist es so, dass man in Deutschland ja seine Forderungen per Gerichtsvollzieher oder Inkasso- Institut "einzieht". - Wie schaut es da bei Rechtsgeschäften außerhalb der EU aus?

@ alle Lesenden

Ich habe nichts gegen Schweizer, und es gibt dort eine überwältigende Mehrheit ehrlicher Menschen ... die Überschrift war etwas zu hart gewählt.
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  #4 (permalink)  
Alt 02.02.2008, 11:18
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Schweizer Betrüger

Zitat:
In der Tat ist es so, dass man in Deutschland ja seine Forderungen per Gerichtsvollzieher oder Inkasso- Institut "einzieht".
Würde ich nicht als "normal" einstufen. Es ist eher eine leichte und bequeme Art an begründete Forderungen zu kommen, ohne dass man sich mit irgendwas beschäftigen muss. Kostet allerdings Geld und kann nach hinten losgehen (kostentechnisch) wenn die Forderung doch in irgendeiner Art und Weise nicht gerechtfertigt ist. Würde ich also eher nicht als den üblichen Weg sehen.
Zitat:
Wie schaut es da bei Rechtsgeschäften außerhalb der EU aus?
Es gibt auch Inkassounternehmen, die inter******** Geld eintreiben. Doch würde ich die Kosten als so groß einschätzen, dass die für 50 € nicht mal das Telefon abnehmen würden. Die Beträge, um die es da gehen wird, dürften "etwas" größer sein.
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  #5 (permalink)  
Alt 29.08.2008, 08:27
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Registriert seit: 29.08.2008
Beiträge: 1
Standard AW: Schweizer Betrüger

Der Titel Internet-Betrüger wäre sachlicher.
Ich habe bei einer deutschen Firma bestellt, bezahlt und nichts erhalten. Meine Strafanzeigen Deutschland, Schweiz und England wurden nicht behandelt. Sachverhalt: Die Firma hat Rechtssitz in England, Zahlkonto in Deutschland und eine Briefkastenadresse in der Schweiz. Keine Behörde will zuständig sein ...
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