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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 03.02.2008, 09:00
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.08.2007
Beiträge: 7
Standard Frage zum "Hackerparagraphen"


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Guten morgen,

erst gestern habe ich in einem anderen Forum was über den sogenannten Hackerparagraphen gelesen. Dort wurde auch wild diskutiert, jeder dachte er hätte Recht mit seiner Meinung. Da ich mir auch nicht sicher bin, will ich einfach mein Wissen hier auffrischen

Also es geht um Folgendes:
Zitat:
(1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er

1.Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
2.Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,
herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Mehr um den zweiten Absatz als den ersten. Also, laut zweiten Absatz ist es schon mal nicht mehr erlaubt "Hackerprogramme" in Deutschland anzubieten.
Man hat in den Nachrichten ja auch immer wieder gehört, Firmen wären ins Ausland gegangen und würden ihre Software dort anbieten. Doch jetzt die Frage.

Wenn eine deutsche Firme mit ihrem Content auf einen ausländischen Server wechselt und dort ihre Programme für den Rest der Welt anbietet, auch für Deutsche, dann soll das Ganze nicht mehr strafbar sein?

Ich meine wie oft steht selbst hier im Forum geschrieben, (um mal ein Beispiel zu nennen) man als Deutscher ein Impressum nutzen muss, selbst wenn man im Ausland eine Seite betreibt. Irgendwie will das nicht in meinen Kopf.

Vielleicht mag mir ja mal jemand auf die Sprünge helfen

Euer untergebener M@dM@n
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  #2 (permalink)  
Alt 03.02.2008, 13:18
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Frage zum "Hackerparagraphen"

Zitat:
Wenn eine deutsche Firme mit ihrem Content auf einen ausländischen Server wechselt und dort ihre Programme für den Rest der Welt anbietet, auch für Deutsche, dann soll das Ganze nicht mehr strafbar sein?
Die Antwort findest du auch in anderen Beiträgen. Das Prinzip ist das gleiche.
Für eine deutsche Foirma gilt deutsches Recht. Auch wenn der Server im Ausland steht. Und da das den Besucher herzlich wenig interessiert - meistens auch gar nicht erkennbar ist - dass der Server im Ausland steht, interessiert das die Rechtssprechung auch nicht.
Relevant ist der Anbieter und der Markt, nicht die verwendeten Mittel. Sieht man ja auch an der Formulierung des Paragraphen: Die Mittel sind völlig uninteressant, ansonsten würde irgendwo im Text " ... mittels ..." stehen
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  #3 (permalink)  
Alt 03.02.2008, 16:35
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.228
Standard AW: Frage zum "Hackerparagraphen"

Zitat:
Wenn eine deutsche Firme mit ihrem Content auf einen ausländischen Server wechselt und dort ihre Programme für den Rest der Welt anbietet, auch für Deutsche, dann soll das Ganze nicht mehr strafbar sein?
Vielleicht noch ergänzend zu aakys ausführungen:

Selbst wenn die Firma in den USA gemeldet ist und die Daten auf ausländischen Servern liegen, sich die Webseite aber eindeutig an Deutsche richtet, sei es durch Sprache, Werbung usw. könnte sie aus meiner Sicht auf unter deutsches Recht fallen. Hängt aber stark davon ab in wie weit sich im Einzelfall die Seite eben an deutsche Nutzer richtet. Wirbt sie z.B. auf .de Webseiten, könnte dies nach meiner Meinung schon erfüllt sein.
Kann man so pauschal nicht sagen.
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  #4 (permalink)  
Alt 05.02.2008, 05:57
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Registriert seit: 22.08.2007
Beiträge: 7
Standard AW: Frage zum "Hackerparagraphen"

Nabend,

na das sind ja mal Antworten. Wenn der/die Betreiber nun aus der Schweiz oder Österreich kommen, würde das den Paragraphen doch sprengen oder nicht?
Ich weiß:
Zitat:
Zitat von Styx Beitrag anzeigen
[...]Selbst wenn die Firma in den USA gemeldet ist und die Daten auf ausländischen Servern liegen, sich die Webseite aber eindeutig an Deutsche richtet, sei es durch Sprache, Werbung usw. könnte sie aus meiner Sicht auf unter deutsches Recht fallen.[...]
Aber das müsste doch trotzdem dann regelkonform sein.
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  #5 (permalink)  
Alt 05.02.2008, 11:00
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Frage zum "Hackerparagraphen"

Zitat:
Wenn der/die Betreiber nun aus der Schweiz oder Österreich kommen, würde das den Paragraphen doch sprengen oder nicht?
Das würde den Paragraphren nicht "sprengen" - es wäre die Frage ob anwendbar (weil deutsches Recht) oder nicht. Die (groben) Bedingungen dafür stehen in den anderen Antworten. Wenn deutsches Recht nicht gilt, ist auf das jeweilige Landesrecht oder inter********es Recht abzustellen. Das macht das Ganze dann etwas komplizierter.
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