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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 03.02.2008, 16:17
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.02.2008
Beiträge: 3
Standard Rechnung


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Ich hoffe ich habe es im richtigen Unterforum gepostet.

Folgende Situation:

[Person A] habe einen Email - Account bei einem Anbieter

[Person A] ist minderjährig und hat bei der Accounterstellung falsche Daten angegeben. Nun scheint es so, dass [Person A] leider ausversehen einmal auf den falschen Button gekommen ist, denn der Anbieter hat eine Mahnung aufgrund einer nicht beglichenen Rechnung geschickt. Es kommt öfters vor, dass wenn man das Kostenlose Email Angebot nutzt, aufdringliche "Zwischenseiten" mit Werbung für den Club o.ä. beim Einloggen erscheinen. Hier kann es sehr leicht passieren, dass man ausversehen den falschen Button klickt, und man anstatt weiter zum Postfach geleitet wird man einen "Kostenlosen" Vertrag abgeschlossen hat, den man dann wieder bis zu einem bestimmten Zeitpunkt kündigen muss, denn ansonsten verlängert sich der Vertrag automatisch.

Nun folgende Frage:
- [Person A] Rechte (Minderjährig usw.)
- [Person A] Pflichten?
- Was kann passieren?


Danke schonmal, Typus
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  #2 (permalink)  
Alt 03.02.2008, 17:00
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Rechnung

Ich würde hier verschiedene Punkte sehen:
- Minderjährigkeit. Der Vertrag ist erstmal nur schwebend wirksam. Bis die Erziehungsberechtigten zustimmen oder ablehnen. Der Vertrag als solcher ist also geschlossen. Jetzt können die Erziehungsberechtigten (und nur die) widersprechen, damit wäre der Vertrag nichtig. Kommt aber auch auf einige weitere Umstände an. Zum Beispiel, ob die Volljährigkeit zur Anmeldung erforderlich ist. Wenn ja, könnte ein Schadensersatzanspruch entstehen. Hier könnten auch die Eltern herangezogen werden (Stichwort: Aufsichtspflicht)
An der Sztelle sollte A auf jeden Fall mit seinen Eltern reden, denn nur die können noch irgendwas ändern.
- "Aus Versehen" - Vertrag abgeschlossen: Die Bedingungen, wann ein gültiger Vertrag geschlossen wird, sind eigentlich eindeutig. Neben der Angabe der Daten muss der Vertragsschließende auch eindeutig darauf hingewiesen werden. Außerdem ist nmochmals eine Zusammenfassung darzustellen, die der Vertragsschließende bestätigen muss. Einen kostenpflichtigen "One-Click" Vertrag kann es damit normalerweise nicht geben. Es ist also eher unwahrscheinlich, dass der Vertrag nur durch einen Klick "aus Versehen" abgeschlossen wurde. Es gibt zwar Fälle, wo der Preis ungenügend oder garnicht angegeben ist, allerdings kann man sich dann dagegen wehren. Pech hat man nur, wenn man dann falsche Daten angegeben hat ...
- Womit wir beim nächsten Punkt wären: Falsche Daten. Die Angabe von falschen Daten lässt eigentlich darauf schließen, dass der, der die Daten angegeben hat, die Bedingungen kannte und denen durch Angabe falscher Daten entgehen wollte. Damit hat man dann meistens sehr schlechte Karten in einer rechtlichen Auseinandersetzung (Stichwort: Vorsatz)

Was kann passieren: Meiner Meinung nach kann der Vertrag durch Widerspruch der Erziehungsberechtigten nichtig werden, könnte aber mit einer Schadensersatzforderung (entgangener Gewinn, Aufwendungen [Mahn- und Ermittlungskosten]) verbunden sein.
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  #3 (permalink)  
Alt 03.02.2008, 17:15
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.02.2008
Beiträge: 3
Standard AW: Web.de Rechnung

Hm.... danke euch schonmal
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  #4 (permalink)  
Alt 12.02.2008, 15:43
MaP MaP ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.02.2008
Beiträge: 26
Standard AW: Rechnung

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
...
Was kann passieren: Meiner Meinung nach kann der Vertrag durch Widerspruch der Erziehungsberechtigten nichtig werden, könnte aber mit einer Schadensersatzforderung (entgangener Gewinn, Aufwendungen [Mahn- und Ermittlungskosten]) verbunden sein.
Ich würde dies etwas anders beurteilen:
Die Minderjährigkeit ist nicht so ausschlaggebend, wie die Geschäftsfähigkeit; d.h. wie alt isses denn, das im Netz herumlungernde Surfkid ?

Handy-Verträge können nämlich durchaus von 16jährigen rechtsgültig abgeschlossen werden.

I.d.R. klagen die Mailprovider nicht, sondern sperren den betroffenen account.
M.E. reicht, dort eine Info nizuschicken, dass ein Kind den Vertrag abgeschlossen hat und diesem widersprochen wird.
Schadensersatz halte ich für weit hergeholt, da der Anbieter hier die Verletzung der AUfsichtspflicht nachweisen müsste - wie will er das denn machen (Online-überwacht?)
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  #5 (permalink)  
Alt 12.02.2008, 16:09
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Web.de Rechnung

Zitat:
Handy-Verträge können nämlich durchaus von 16jährigen rechtsgültig abgeschlossen werden.
Das kann jeder Vertrag, wenn die Voraussetzungen für volle Geschäftsfähigkeit gegeben sind. Und die sind bei Minderjährigkeit nun mal nicht gegeben, wenn nicht noch andere Bedingungen erfüllt sind.
Warum sollten "Handy-Verträge" da eine Ausnahme machen? Worauf würdest du das begründen?
Zitat:
Schadensersatz halte ich für weit hergeholt, da der Anbieter hier die Verletzung der AUfsichtspflicht nachweisen müsste - wie will er das denn machen (Online-überwacht?)
Bei falschen Angaben auf der Basis des "Vertrauensschadens". Und auch nur dann würde ich Schadensersatz sehen.
Und die Verletzung der Aufsichtspflicht zum einen in der offensichtlich fehlenden Aufklärung des Kindes über das Verhalten im Internet. Meiner Meinung nach müsste man hier Erziehungsberechtigte noch viel mehr als bisher in die Pflicht nehmen.
Sicherlich dürfte die Durchsetzung zum Teil kompliziert werden, ich könnte mir aber vorstellen, dass Anwälte, die sich sonst um die Farbe Lila kümmern, dass in ihrer "Frühstückspause" erledigen ...
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