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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige Angenommen X meldet sich bei einem E-Mailanbieter an und benutzt dort den Namen von Y - also y bei irgendwas.de Unter dieser Adresse schickt X nun Mails an Bekannte von Y. Diese enthalten keine privaten Nachrichten, sondern öffentlich bekannte Tatsachen. Es besteht damit zumindest nicht der Tatbestand der Verleumdung. Nun behauptet Y , er habe X angezeigt und er habe bereits herausgefunden, das es die IP Adresse von X sei unter der die Mails verschickt wurden. Kann mir jemand sagen , womit im Falle einer Anzeige X zu rechnen hat? Laut Angaben von Y kommt nun die Polizei ins Haus und beschlagnahmt den PC. |
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| Zitat:
Zitat:
Neben Verleumdung gibt es ja noch üble Nachrede, Verletzung von Privatgeheimnissen, Computerbetrug, ... Abhängig davon kann X dann bestraft werden. Abgesehen wegen eventueller zivilrechtlicher Forderungen (Schadensersatz), wenn aus den Dokumenten ersichtlich sein könnte, dass X sich als Y ausgibt und Y dadurch irgendwelche Nachteile (Job, Vermögen, Ansehen ...) entstehen könnten. |
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| Muss da nochmal genauer nachfragen: Angenommen X hat im Vorfeld schon einmal private Mails unter seiner richtigen E-Mail Adresse an Y geschickt. Y behauptet nun, das die IP Adressen der ersten privaten Mail und der "falschen" identisch seien. Oder anders, wenn Y drei Mails von unterschiedlichen Anbietern, aber vom gleichen PC bekommt, kann er das dann nachweisen? Hoffe, ich habe mich einigermassen verständlich ausgedrückt! |
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| Wenn er die Informationen aus dem Mailheader hat. Zitat:
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| Tags: adresse, email, fremdaneignung |
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