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wenn sich jemand eine Domain registriert und ein anderer einige Monate später auf genau den Domainnamen eine Schutzmarke eintragen lässt...
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Kommt auf die bisherige Nutzung an. Wenn man sie gewerblich nutzt, kann das gewerbliche Namensrecht ein früheres Recht gegenüber dem Markenrecht darstellen. Private Nutzung hat in der Regel keine Chance, da die Gesellschaft meiner Meinung nach gewerbliche Interessen höher einschätzt (wuirde hier schon des öfteren diskutiert, wenn du dazu Fragen hast, schau dich ein wenig im Forum um) Was aber auch im Einzelfall entschieden werden müsste - nicht jeder Domainname muss gleich durch die Anmeldung einer Marke ein Verstoß gegen die Marke sein (Stichwort Klassen ...)
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Wie sieht es aus, wenn die Seite auf die die Domain verweist zur Zeit nicht einmal einen richtigen Inhalt hat? Spielt das überhaupt eine Rolle?
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Wie ich bereits geschrieben habe, ja. Und damit dürfte auch geklärt sein, ob eventuell ein älteres Recht besteht

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hat der Domain Inhaber dann noch irgendeine Chance die Domain zu behalten?
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Um genau zu sein, behalten darf er sie, er darf sie nur nicht benutzen, wenn der andere ein Recht aus Marke hat. Ihm stzeht nämlich lediglich ein Unterlassungsanspruch zu (Marke darf nicht verwendet werden). Ein Herausgaberecht auf die Domaine ist nur in wenigen Fällen gerechtfertigt.
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Würde es helfen, wenn der Domaininhaber die Domain an einen ausländischen Treuhänder weitergeben würde (z.B. in Österreich)?
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Nicht, wenn der Inhaber immer noch deutschem Recht untersteht. Relevant ist hier der Inhaber (oder Verwender). Der Hoster oder Registrar ist völlig egal. Allerdings sollte man sich stark überlegen, bei der Domaine einen anderen Inhaber eintragen zu lassen - die Erfahrung zeigt, dass man die dann so gut wie los ist.
Es macht auch keinen Sinn, wenn die Marke inter******** (z.B. EU) eingetragen ist.