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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige man stelle sich folgendes Szenario vor: Herr Günter Maier registriert sich die Domain www.peter-steiner.de, weil Herr Maier diesen im Fernsehen gesehen hat, Peter Steiner ist aber kein Star oder so. Jetzt meldet sich die Mutter von Peter Steiner und sagt, dass sie die Mutter sei und sich ihr Administrator der Domain (mit dem sie wohl in persönlichem Kontakt steht) www.petersteiner.de bei Herrn Maier melden würde zwecks Übernahme der Domain. Ist dies so Rechtens ? Die Mutter heißt nicht Steiner mit Nachnamen und anhand des Names des Administrators lässt sich auch keine "Verwandschaft" zu Peter Steiner feststellen. a) Muss Herr Maier die Domain rausgeben ? b) Kann sich Herr Maier damit aus der Affäre ziehen die Domain zu verkaufen und danach darauf hinzuweisen, dass er nicht mehr für die Domain zuständig ist? c) Muss der Käufer darüber informiert werden, dass es eine Anfrage zu der Domain gibt d) Müsste Herr Maier dem Käufer das Geld zurückerstatten, wenn kurz nach Kauf der DOmain, die Domain von Peter Steiners "Familie" in Besitz genommen wird ? Gruß Geändert von KleinerMeister (05.02.2008 um 15:02 Uhr). |
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| Meiner Meinung nach gibt es bei Privatpersonen keinen Anspruch auf die Domain. Wie auch, wer sollte das Recht haben wenn mehrere den gleichen Namen haben ... ? Es sei denn, es sind Personen, an denen ein öffentliches Interesse besteht (wenn "Peter Steiner" im Fernsehen war, kann zunächst davon ausgegangen werden - es sei denn, es war einfach nur mal so ...). Dann könnte von einem "Namensschutz" nach Markenrecht ausgegangen, da diese Leute mit ihrem Namen Geld verdienen (so wird es soviel ich weiß auch von Gerichten gesehen). Und aus dem Schutz ergibt sich ein Unterlassungs-, aber kein Herausgabeanspruch. Das bedeutet, das Herr Maier die Domain nicht verwenden darf. Und auf der Basis dieser Annahmen, meine Antworten a) Nein. Aber nutzen dürfte er sie auch nicht. Er würde also für etwas zahlen, womit keiner was anfangen kann. b) Theoretisch ja. Dann wäre der Andere eben der, der den Unterlassungsanspruch bekommt. Wer eine solche "belastete" Domaine kauft ist aber selbst schuld. c) Ja. Da der Verkauf "frei von Rechten Dritter" erfolgen muss. Und ein Unterlassungsanspruch ist ein Recht. d) Nicht nur das. Auch andere Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Verkauf entstanden sind, denn würde Maier das beim Verkauf verschwiegen, wird Maier Schadensersatzpflichtig. Erwähnt es Maier, und der andere kauft trotzdem, nicht (siehe b) |
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| zu c) und d) müsste Maier ja nur was erwähnen, wenn Peter Steiner persönlich Interesse an der Domain bekundet, nicht eine dritte Person, oder ? Es sei denn, Peter Steiner hätte seine Vormundschaft übertragen auf "die Mutter" |
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| Es müsste ein begründeter Anspruch (also ein bestehendes Recht) erwähnt werden. Und solange nicht nachgewiesen ist, dass dem nicht so ist, muss Maier aus meiner Sicht in dem genannten Beispiel annehmen, dass ein deartiges Recht bestehen könnte. Es liegt jetzt in der Verantwortung als Inhaber der Domain, das zu prüfen. Er kann das nicht auf den Käufer abschieben. Er müsste ihn auf jeden Fall darüber informieren, dass Rechte bestehen könnten. |
| Tags: domains, frage, namensrecht |
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