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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 05.02.2008, 16:43
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.02.2008
Beiträge: 13
Standard Minderjährige


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Hallo,
Dürfen Minderjährige eine Domain Registrieren und sie dann auch benutzen?
Der Preis fürs Webhosting beträgt so viel,wie viel das Taschgengeld hergibt.
Sprich: Der Minderjährige könnte es bezhalen durch das Taschgengeld was er von denn Eltern bekommt.

Ich habe nämlich was von einem "Taschengeldparagrafen" (§110 BGB) gehört.
Bin mir aber nicht so sicher, ob man es machen dürfte.

MfG Laoxi

Geändert von Laoxi (05.02.2008 um 16:46 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 05.02.2008, 17:09
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Minderjährige

Also ich würde den 110 BGB hier nicht als allheilmittel sehen. Ich bezweifel das das Taschengeld hier alleinig für die Domain von den Eltern zur Verfügung gestellt wird. Der 110 bezieht sich für mich eher auf allgemeine Käufe eines Minderjährigen, die Tafel Schokolade, Spielzeug etc., eine Domain ist hier sicherlich eine Nummer zu groß. Denn schon die Folgen die sich aus dem Vertrag ergeben, sind für einen Minderjährigen wohl kaum zu überblicken, bzw. das er dafür überhaupt geradestehen kann. Deshalb würde ich hier die Einwilligung der Eltern als notwendig erachten, gem. 107 BGB.
Außnahme wäre natürlich wenn der Minderjährige selbständig im Sinne des 112 BGB ist, sprich er ein eigenes Gewerbe führt. Dann bräuchte er keine Einwilligung, sofern die Domain im Rahmen des Gewerbes erworben wird.
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  #3 (permalink)  
Alt 05.02.2008, 17:35
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.02.2008
Beiträge: 13
Standard AW: Minderjährige

Wie darf ich das verstehen, wenn er ein gewerbe betreibt?
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  #4 (permalink)  
Alt 05.02.2008, 18:10
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Minderjährige

Als Ergänzung zum Taschengeldparagraphen: Sobald es sich um ein Abo oder wiederkehrende Zahlungen (bei Domainen zum Beispiel die jährliche Gebühr) handelt, wird der "Taschengeldparagraph" in der Regel nicht angewendet, da die Höhe der Zahlungen zu Vertragsschluss nicht endgültig feststeht (hab ich irgendwo mal gelesen). Das ist ja auch ein Problem der "Lad-doch-den-supergeilen-Klingelton-den-alle-haben-auf-dein-Handy" Abos. Hier ist meines Wissens der Vertrag nichtig, wenn die Eltern widersprechen.
Zitat:
Wie darf ich das verstehen, wenn er ein gewerbe betreibt?
Auch Minderjährige können unter bestimmten Bedingungen ein Gewerbe anmelden. Und dann schließt, wie Styx schrieb, nicht der Minderjährige den Vertrag, sondern die "juristische Person" Firma.
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  #5 (permalink)  
Alt 05.02.2008, 19:54
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.02.2008
Beiträge: 13
Standard AW: Minderjährige

Gibt es denn dazu ganze Firmen die sich als eine "juristische Person" Anbieten?
Soweit ich gelesen habe gibt es juristischen Personen des öffentlichen Rechtes und juristische Personen des Privatrechtes. So dann habe ich noch gelesen das die "juristische Person" auch noch einen o. mehrere "gesetzliche/r Vertreter" hat/haben. Heißt das nun, wenn zum Beispiel eine klage gegen das "Projekt (Domain)" reinkommt, muss der "gesetzliche/r Vertreter" der "juristische Person" dafür stehen?


MfG Laoxi
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