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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 05.02.2008, 22:13
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.02.2008
Beiträge: 2
Standard Hausverbot im IRC Chat


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Hallo,

wie sieht das aus, wenn man in einem IRC Chat einen Ban [K:/G:Line] bekommt und diesen über einem Proxy umgeht um die Sache zu regeln, macht man sich da strafbar?
Sind auch Hausverbote im IRC gültig, wenn es ein öffentlicher IRC Server ist? Auf Wikipedia steht nämlich:

Zitat:
Mangels körperlichen Eindringens ist ein Verstoß gegen das virtuelle Hausverbot nicht als Hausfriedensbruch strafbar.


Gruss

kaarlo

Geändert von kaarlo (05.02.2008 um 22:23 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 05.02.2008, 22:38
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Hausverbot im IRC Chat

Also auch einem Chatbetreiber steht ein virtuelles Hausrtecht zu OLG Köln (25.08.2000 - Az. 19 U 2/00), entsprechend dem Urteil würde ich bei einer Verletzung dagegen eine einstweilige Verfügung als Mittel sehen. Das es nicht wie Hausfriedensbruch strafbar ist, schließt ja nicht aus das es anderweitig Mittel und Wege gibt. Das Recht ist da ja durchaus flexibel. :mrgreen:
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  #3 (permalink)  
Alt 05.02.2008, 22:42
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.02.2008
Beiträge: 2
Standard AW: Hausverbot im IRC Chat

Zitat:
Zitat von Styx Beitrag anzeigen
Also auch einem Chatbetreiber steht ein virtuelles Hausrtecht zu OLG Köln (25.08.2000 - Az. 19 U 2/00), entsprechend dem Urteil würde ich bei einer Verletzung dagegen eine einstweilige Verfügung als Mittel sehen. Das es nicht wie Hausfriedensbruch strafbar ist, schließt ja nicht aus das es anderweitig Mittel und Wege gibt. Das Recht ist da ja durchaus flexibel. :mrgreen:
Eine einstweilige Verfügung ist doch auf beiden Seiten teuer oder?
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