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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige zB Faker-Listen. Eine Liste von (sagen wir) nicknames, die angibt, wer nicht vertrauenswürdig ist. Dürfen solche Listen erstellt werden? Und wenn nur für private zwecke: Wer/bzw. wievielen darf man diese liste zugänglich machen. man könnte den gedanken auch weiterspinnen und eine datenbank daraus machen, wo man meinungen über user festhält. (nebenbei: solche webseiten / datenbänke gibt es bereits schon) in diesem zusammenhang: wie annonym ist ein nickname? hier im forum wurde ja schon diskutiert chat-verläuft annonymisiert weiterzugeben. doch ist ein nick denn so persönlich? Ist es schon zu persönlich jetzt beim chat-verlauf oder bei einer datenbank den nick und die adresse des entsprechenden portals anzugeben, wenn bei diesem portal die nicknames (nicht die profilnummern) ständig geändert werden können? und selbst wenn? die eindeutige angabe des profils, lässt noch keine rückschlüsse auf die person selbst zu. in wiefern darf man also nicknamen/IDs angeben? bei diesen themen kam es hier häufig zum verweis auf persönlichkeitsrechte. wann genau sind diese verletzt? vielen dank schon mal im voraus |
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| Ich bin der Meinung derartige Listen dürfen durchaus erstellt werden, allerdings wäre es sinnvoller, Fakes zu löschen. Denn wenn es wirklich Fakes sind, können keine Rechte verletzt werden Landet man aber auf einer solchen Liste, könnte man dem durchaus widersprechen. Ich persönlich sehe einen Nicknamen nicht als personenbezogene Daten, aber das, was unter diesem Nicknamen geschrieben wird. Damit könnte durchaus eine Identifikation über den Nicknamen möglich sein. |
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| Nun, die listen von denen ich spreche sind privater natur und haben nichts mit dem portal zu tun. davon abgesehen wird ein kontaktportal nicht auf vermutungen hin profile löschen. "Denn wenn es wirklich Fakes sind, können keine Rechte verletzt werden" das ist ein argument. wie sieht es mit der Idee aus, dass es über den Faker-Verdacht hinaus geht. Wenn andere daten gesammelt werden - sagen wir, den eingetragenen Usern werden negative oder positive eigenschaften unterstellt. sowas kommt bereits jetzt schon in "foren" innerhalb von kontaktportalen vor. wann fängt verleumdung an? wie genau sehen persönlichkeitsrechte aus? (ein link würde schon ausreichen) zu den nicknames: wenn nun aber das portal die möglichkeit bietet den nick zu ändern ist keine 100% identifizierung mehr möglich. in dem fall müsste man doch chat-verläufe veröffentlichen dürfen - oder? |
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http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__187.html Zitat:
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| ok, das mit den nicknames sehe ich ein ^^ wann genau fängt eine veröffentlichung an? Ich dachte an folgendes: Irgendein User macht eine Liste von (vlt. anfänglich nur freunden) wer mit wem schon mal im bett war. Oder wie wäre es damit: eine liste von user die vermutlich homosexuell sind. Ich mein verleumdung kann es nicht sein, weil es theoretisch beweisbar ist. darf man das? darf der user diese liste freunden zeigen? und da schließt sich der kreis: wann fängt veröffentlichung an. |
| Tags: listen, user |
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