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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 07.02.2008, 17:30
Ted Ted ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.02.2008
Beiträge: 1
Standard SMS-Gewinnspiel


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Hallo!

Angenommen, man hätte vor, auf einer Internetseite ein oder mehrere Gewinnspiele anzubieten. An diesen würden die Besucher per SMS teilnehmen können, um dann einen Preis (z.B. ein technisches Gerät wie einen MP3-Player) zu gewinnen.

Müsste ein solches Gewinnspiel irgendwo angemeldet werden (schließlich würde man ja pro SMS ein paar Cent verdienen)? Falls ja, wo?

Ist die Vermutung richtig, dass ein solches Verfahren so lange nicht unter die Kategorie "Glücksspiel" fallen würde, wie der Teilnehmer irgendetwas erarbeiten müsste (Antwort auf ein Rätsel, oder eine Frage bspw.), um teilzunehmen? In diesem Falle wäre es ja nicht mehr reines Glück, das entscheidet, sondern die richtige Beantwortung einer Frage.

Was gäbe es noch zu beachten?

Vielen Dank für Hilfe!

Geändert von Ted (07.02.2008 um 17:42 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 07.02.2008, 18:30
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: SMS-Gewinnspiel

Soviel ich weiß, wären die normalen Teilnahmekosten (Briefmarke ..) noch zulässig. Sobald manh Mehrwertdienste nutzt, könnte dies als Einsatz gewertet werden. Ich würde hier also schon sehen, dass ein solches Gewinnspiel unter die Kategorie Glücksspiel fällt (hierbei geht es meiner Meinung nicht darum, ob jemand Glück hat, sondern darum, dass zur Teilnahme Einsätze gemacht werden müssen).
Die Anmeldung erfolgt glaube ich beim Ordnungsamt (bin mir aber nicht sicher), wenn nicht, können die zumindest sagen wo.
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