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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 08.02.2008, 16:10
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.02.2008
Beiträge: 3
Standard Vertragsabschluss obwohl Minderjährig


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Ich habe da mal eine Frage.
Wenn jemand über einen "Computerhändler" das Internet eingerichtet bekommen hat (beinhaltet Vertragsabschluss mit einer Internet AG), die Person aber zu diesem Zeitpunkt noch minderjährig war, ist dieser Vertrag dann rechtsgültig? Mit den Kündigungsbedinungen usw...
Liebe Grüße

Geändert von Gast (08.02.2008 um 17:00 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 08.02.2008, 20:22
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Vertragsabschluss obwohl Minderjährig

Verträge mit Minderjährigen sind schwebend wirksam - heißt also nicht, dass sie unwirksam wären. Sie werden dann voll wirksam oder nichtig wenn die Erziehungsberechtigten zustimmen oder ablehnen.

Es gibt jedoch ein paar Punkte zu bedenken

Es besteht soviel ich weiß eine Pflicht zur Rückgewährung der erhaltenen Sachen und Leistungen. Insbesondere bei Dienstleistungen (Einrichtungen und ähnliches) ist das ja kaum möglich, in diesem Fall wird der Minderjährige (oder seine Erziehungsberechtigten) Schadensersatzpflichtig

Wenn bei Vertragsschluss falsche Angaben gemacht wurden (die Bedingungen sehen zum Beispiel vor, dass nur Voljährige die Verträge abschließen dürfen) wird der Minderjährige (oder die Erziehungsberechtigten) in jedem Fall (und in vollem Umfang - neben der Dienstleistung auch der entgangene Gewinn) Schadensersatzpflichtig.
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  #3 (permalink)  
Alt 08.02.2008, 20:36
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.02.2008
Beiträge: 3
Standard AW: Vertragsabschluss obwohl Minderjährig

Vielen Dank für die Antwort.
Auch wenn derjenige quasi nie etwas mit der Anmeldung zu tun hatte und dies über diese "firma" lief?
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  #4 (permalink)  
Alt 08.02.2008, 21:25
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Vertragsabschluss obwohl Minderjährig

Ja, da es hier um den Vertrag Minderjähriger und "Computerhändler" geht, dessen Bestandteil der Vertragsabschluss mit der Internet AG ist.
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