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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #6 (permalink)  
Alt 05.06.2004, 22:38
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2004
Beiträge: 1.732
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hi,

in den fällen hilft aber zuminest bei ebay das käuferschutzprogramm. wenn der käufer zahlt, der verkäufer liefert aber nicht, springt eine versicheruing von ebay ein. an die entsprechende adresse bei ebay den konkreten sachverhalt schildern, nach einiger zeit bekommt man den kaufpreis abzüglich einer selbstbeteiligung erstattet.

viel glück
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  #7 (permalink)  
Alt 20.06.2004, 18:49
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2004
Beiträge: 1.732
Standard vom Verkäufer die Ware nicht erhalten

Ich habe vor ca. einer Woche eine Digitalcamera über Ebay gekauft und bezahlt aber die Ware bis heute nicht erhalten. Den Verkäufer habe ich eine E - Mail gechickt ohne eine Rückantwort zu bekommen. Wie kann man in einem solchen Fall vorgehen ?
Mit freundlichen Grüssen
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  #8 (permalink)  
Alt 22.06.2004, 17:56
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2004
Beiträge: 1.732
Standard

Hallo Leser 2,

ich bin gerade beim Googeln zum Thema "Ebay" und "Betrug" über dieses Forum gestolpert.

Bei uns selbiger Fall:
- Geld für Digicam überwiesen, kein Paket erhalten (drei Wochen)
- Keine Mail, nur ein Telefonat, jetzt Totenstille (Voicebox, wenn man versucht anzurufen)

Wie hieß denn Dein Verkäufer (vielleicht isses ja derselbe)?

Wir sind etwas ratlos
Harald
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  #9 (permalink)  
Alt 08.07.2004, 09:17
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2004
Beiträge: 1.732
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ja bei mir isses noch viel schlimmer
Notebook gekauft http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...tem=5105162798
vor ein paar tagen GEld überwiesen....keine Antwort auf E-mails bzw. kein Kontakt über tel möglich. Jetz hat sich der Verkäufer auch noch bei ebay abgemeldet...was tun?
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  #10 (permalink)  
Alt 08.07.2004, 17:04
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2004
Beiträge: 1.732
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in diesen fällen gibt es wohl leider nur wenige möglichkeiten:

1. einen spezialisierten anwalt das ganze erledigen lassen
2. das geld abschreiben
3. über den käuferschutz vielleicht wenigstens ein wenig geld zurückholen
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