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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #11 (permalink)  
Alt 08.07.2004, 17:45
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2004
Beiträge: 1.732
Standard

Zitat:
Zitat von Anonymous
in diesen fällen gibt es wohl leider nur wenige möglichkeiten:

1. einen spezialisierten anwalt das ganze erledigen lassen
2. das geld abschreiben
3. über den käuferschutz vielleicht wenigstens ein wenig geld zurückholen
werd mich wenn übehaupt fürs erstere entscheiden
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  #12 (permalink)  
Alt 10.07.2004, 11:52
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2004
Beiträge: 1.732
Standard Betrug über Ebay

Hallo, ich habe in 2002 eine Stoßstange bei Ebay ersteigert. Leider hat man nur mein Geld genommen, eine Stoßstange ist nach 6 Wochen noch nicht eingetroffen. Ebay riet mir zur Erstattung einer Anzeige wegen Betruges. Das tat ich dann auch. Anhand der Bankverbindung konnte der Verkäufer ermittelt werden (unter der Anschrift, die bei Ebay hinterlegt war, konnte ich den Verkäufer nicht erreichen - Postvermerk: Empfänger unbekannt....). Die Email-Adresse war auch nicht korrekt.

Fazit: Nächste Woche ist die Gerichtsverhandlung. Es geht um 62,- Euro. Ich muß ca. 350 km zum Gericht fahren, um meine Zeugenaussage zu machen. Ich wünschte, ich hätte einfach die 62,- Euro in den Wind geschrieben. Dann hätte ich mir ne Menge Ärger und Nerven erspart...........
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  #13 (permalink)  
Alt 10.08.2004, 15:41
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2004
Beiträge: 1.732
Standard Re: eBay Betrug. Wie geht man vor als Geschädigter?

Zitat:
Zitat von Anonymous
Hallo,

kurzum, ich will keinen Einzelfall gelöst haben sondern nur wissen...:

- Wenn man als Käufer vom Verkäufer betrogen sprich bezahlt aber keine Lieferung erhält, was tut man dann?
- Mahnen mit Lieferfrist?
- Polizei Anzeige oder gleich Anwalt?
- Wer bezahlt das ganze? Frage beim Anwalt ec?
- Wenn der Schuldner Zahlungsunfähig, (privat) ist?
- Lohnt es sich überhaupt bei 18Euro Schadenssumme?

Ich hoffe ich stelle nicht zu diskrete Fragen aber ich denke so ähnlich geht es einigen und man sollte auch wenn es hier um einen Kleinbetrag geht hart bleiben, denn ich denke wenn der Täter so anfängt, was kommt dann als nächstes?

Vielen Dank für Eure Antworten

Gruß Koppi!
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  #14 (permalink)  
Alt 10.08.2004, 20:44
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Registriert seit: 18.01.2004
Beiträge: 1.732
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  #15 (permalink)  
Alt 12.08.2004, 16:39
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2004
Beiträge: 1.732
Standard

Hallo - wollte nur kurz mitteilen, was es in der Gerichtsverhandlung gegeben hat: die Beklagten (Schuldigen) sind erst gar nicht erschienen. Sie wurden in Abwesenheit verurteilt und bekamen noch eine saftige Geldstrafe wegen Nichterscheinens. Die Gerichtskosten tragen sie auch noch. Ich bekam mein Zeugengeld und nun ist die Sache für mich erledigt.
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