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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 26.03.2004, 19:49
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2004
Beiträge: 1.732
Standard eBay Betrug. Wie geht man vor als Geschädigter?


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Hallo,

kurzum, ich will keinen Einzelfall gelöst haben sondern nur wissen...:

- Wenn man als Käufer vom Verkäufer betrogen sprich bezahlt aber keine Lieferung erhält, was tut man dann?
- Mahnen mit Lieferfrist?
- Polizei Anzeige oder gleich Anwalt?
- Wer bezahlt das ganze? Frage beim Anwalt ec?
- Wenn der Schuldner Zahlungsunfähig, (privat) ist?
- Lohnt es sich überhaupt bei 18Euro Schadenssumme?

Ich hoffe ich stelle nicht zu diskrete Fragen aber ich denke so ähnlich geht es einigen und man sollte auch wenn es hier um einen Kleinbetrag geht hart bleiben, denn ich denke wenn der Täter so anfängt, was kommt dann als nächstes?

Vielen Dank für Eure Antworten

Gruß Koppi!
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  #2 (permalink)  
Alt 29.03.2004, 16:40
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2004
Beiträge: 1.732
Standard

hallo,

also das weitere vorgehen hängt wohl von verschiedenen faktoren ab. einer wäre das vorhandensein einer rechtsschutzversicherung. dann kann man das ganze getrost einem anwalt übergeben. es gibt übrigens gerade für den bereich internet ziemlich preiswerte versicherungen. ich will keine werbung machen, einfach mal googeln.

ansonsten ist eine fristsetzung zur zahlung möglich, ein hinweis auf eine sonst erfolgende strafanzeige wegen betruges hat schon oft wunder gewirkt

wenn es zu einem prozess kommt und der gewonnen wird, trägt die andere seite alle kosten, auch die des eigenen anwalts. wenn der schulder zahlungsunfähig sein sollte, lohnt sich das ganze kaum.

bei 18 euro muss man halt selber abschätzen, wie weit man gehen will, ob man einen anwalt kennt oder eine rechtsschutzversicherung das ganze übernimmt.

auch ein hinweis an ebay kann vielleicht helfen, allerdings mischt sich ebay grundsätzlich wohl nicht in die beziehung käufer-verkäufer ein.

ich hoffe das ganze hilft ein wenig,
leser 1
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  #3 (permalink)  
Alt 31.03.2004, 07:18
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2004
Beiträge: 1.732
Standard

Danke für die Antwort.
Es ist doch einfach entmutigend den Kerl mit 18Euro davon kommen zu lassen. Aber deswegen vor Gericht zu ziehen lohnt sich bestimmt nicht. Nicht mal des Ärgers wegen.
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  #4 (permalink)  
Alt 31.05.2004, 14:17
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2004
Beiträge: 1.732
Standard

Schlecht wird es aber dann wenn es so läuft wie bei mir!!!
Und zwar habe ich an einen Verkäufer vor ca. 3 1/2 Wochen das Geld im Wert von 270 € für ein Handy überwiesen...und hab bis heute keine Ware und leider auch keine Rechtschutzversicherung!!!
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  #5 (permalink)  
Alt 31.05.2004, 14:32
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.05.2004
Ort: Hessen
Beiträge: 6
Standard

Zitat:
Und zwar habe ich an einen Verkäufer vor ca. 3 1/2 Wochen das Geld im Wert von 270 € für ein Handy überwiesen...und hab bis heute keine Ware und leider auch keine Rechtschutzversicherung!!!
Das ist wirklich mehr als ärgerlich. Außer einer Meldung an ebay kann man da wohl nicht viel machen, wenn der Verkäufer auf emails nicht reagiert.
Diesbezüglich hat ebay doch noch einige Defizite. Das Einzige, was man hätte machen können, wäre der Treuhandservice bei so hohen Beträgen. Aber den bietet leider nicht jeder an.
__________________
viele Grüße,

Dani
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