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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige Person X kauft sich bei Person Y in einem ebayshop ein Kostüm (Person Y ist ein gewerblicher Verkäufer). Zu Hause bemerkt er, dass die Ware unvollständig ist. Daraufhin schickt Person X die Ware plus dem beiliegendem Rücksendeschein zu Person Y, damit Person X sein Geld zurückbekommt (Geld zurück wurde angeboten). Jetzt hat Person Y die Ware plus Geld und Person X hat nach 2 Wochen immer noch nichts von Person Y gehört, obwohl Person X mehrere Emails verschickt hat und auch versucht hat dahin anzurufen..vergeblich. Was kann Person X nun tun, damit er sein Geld wiederbekommt? |
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| Person Y anmahnen. Der Zugang der Mahnung muss nachweisbar sein. Eine Email kommt deswegen normalerweise nicht in Frage. UInd verweigert Y die Rückzahlung dann immer noch, die Zahlung einklagen. |
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| Person X schickt also einen Brief (Einschreiben mit Rückschein) an Person Y und mahnt Ihn zu bezahlen. Wenn Person Y nicht zahlen will oder den Brief ignoriert, dann schaltet Person X seinen Anwalt ein? |
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