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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige Frage: Wie steht es mit dem kostenfreien Herunterladen lateinamerikanischer Telenovelas aus dem Internet von Deutschland aus, wenn a) die jeweilige Telenovela nicht im deutschen TV läuft oder lief, b) sie in Originalsprache ist, c) sie von der Person, die sie ins Netz gestellt hat, selbst im TV aufgezeichnet wurde, d) und vor allem, wenn es diese Telenovela nicht legal auf VHS/DVD zu kaufen gibt, oder zumindest nicht vollständig? Ist das auch illegal? Oder existiert da mal wieder eine "Gesetzeslücke"? Spielen die o.g. Faktoren überhaupt eine Rolle dabei? Vielen Dank! |
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| Bitte such mal richtig. http://www.e-recht24.de/forum/search.php Es gab dieses Thema nicht nur einmal - und vielleicht auch nicht alle Themen so in einem Beitrag. Was auch nicht verwunderlich ist, wenn die Fragen fast täglich immer wieder gestellt werden ... a) und d) völlig egal. Es ist trotzdem ein Verstoß gegen Urheberrecht, wenn man nicht berechtigt ist dazu b) Interessiert noch weniger. Der Urheber ist der gleiche und hat die gleichen Rechte c) erst recht rechtswidrig, da der Aufzeichnende sicherlich keine Genehmigung des Urhebers zur Veröffentlichung hatte und die Datei somit rechtswidrig im Netz steht Und ausführlich findest du die Antworten in all den vielen Beiträgen. http://www.e-recht24.de/forum/4025-a...ichnungen.html (Ausländische TV-Aufzeichnungen) http://www.e-recht24.de/forum/3833-s...-streamen.html (Serien Online Streamen) http://www.e-recht24.de/forum/3725-f...me-serien.html (Fernsehfilme/Serien) ... |
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| Man kann davon ausgehen das auf den Serien ein Urheberrecht liegt. Somit ist der Download verboten wenn dei Vorlage entweder offensichtlich rechtswidrig ist oder diese offensichtlich rechtswidrig zum Download bereitgestellt wurde, das ist bei c) der Fall. Denn für das Hochladen bedarf es spezielle Rechte die vom Urheber erworben werden müssen, bei einer reinen Privatkopie aus dem TV hat man diese nicht. Somit ist der Download hiervon in der Regel rechtswidrig. Die Punkte a, b und d sind unrelevant und ändern nichts an der Rechtswidrigkeit. Entscheident ist alleine ob der Anbieter der Datei die notwendigen Rechte dazu hat.
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| Also, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe: Wenn es nach dem Recht im Land des Urhebers legal ist, es ins Netz hochzuladen oder wenn der, der es hochgeladen hat, eine Genehmigung dazu hat, ist auch legal, das in Deutschland runterzuladen. |
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| Falsch. Nach deutschem Recht kommt es darauf an ob der Hochladende die dazu nötigen Rechte besitzt. Dies wären § 16 Vervielfältigungsrecht, § 17 Verbreitungsrecht und § 19a Recht der öffentlichen Zugänglichmachung. Ob es in seinem Land verboten ist oder nicht solche Dateien hochzuladen, spielt aus meiner Sicht keinerlei Rolle. Nach deutschem UrhG hatte er nicht die nötigen Rechte an der Datei, dies macht die Vorlage für die eigene Kopie zu einer offensichtlich rechtswidrig zum Download bereitgestellten Vorlage. Der Download ist somit rechtswidrig, auch wenn der Upload nach den Gesetzen Mexikos erlaubt war. Dennoch fehlten ihm die nötigen Rechte an der Datei selber.
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| Tags: download, herunterladen, telenovela |
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