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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 12.02.2008, 13:26
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.02.2008
Beiträge: 11
Standard Klassenhomepage neue Idee!


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Hallo!

In der Schule überlegt man gerade, ob es vielleicht sinnvoll wäre, eine Klassenhomepage zu erstellen mit Hausaufgaben, etc.

Was müsste man denn da so beachten, wenn die Seite passwortgeschützt (htaccess) wäre?

Wie muss man damit umgehen, wenn man Fotos von Personen (Wie Schülern) online stellt?

Was für einen Impressum, Disclaimer muss bei einer Passwortgeschützten Homepage stehen?

Gruß, Robin
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  #2 (permalink)  
Alt 12.02.2008, 13:48
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Klassenhomepage neue Idee!

Zitat:
Was müsste man denn da so beachten, wenn die Seite passwortgeschützt (htaccess) wäre?
Das Gleiche, wie wenn es keinen Passwortschutz gäbe
Zitat:
Wie muss man damit umgehen, wenn man Fotos von Personen (Wie Schülern) online stellt?
Das Recht am eigenen Bild muss beachtet werden. Dass bedeutet, werden Personen abgebildet, müssen diese mit der Veröffentlichung einverstanden sein. Auch muss das Bild frei von Rechten Dritter (Urheberrecht) sein.
Zitat:
Was für einen Impressum, Disclaimer muss bei einer Passwortgeschützten Homepage stehen?
Ist auch vom Passwortschutz unabhängig. Also wie bei jeder anderen Seite auch. Und was genau vorhanden sein muss entscheided der Inhalt der Seite.
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  #3 (permalink)  
Alt 12.02.2008, 15:05
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Klassenhomepage neue Idee!

Wo wir beim Urheberrecht sind, viele Klassen/Stufen finden es toll auch komplette Aufgaben aus Schulbüchern oder auch Lösungen aus entsprechenden Lösungsbüchern dort online zu stellen. Auch hier sollte das Urheberrecht beachtet werden. Wenn die Lösungen aus Büchern stammen (gibt es ja, z.B. bei Latein oder in Englisch) könnte hier ein Urheberrecht vorliegen. Bei Mathematik ist das meist zwar unproblematisch, schließlich bleib 1+1 immer 2, aber bei Textaufgaben oder ähnlichen Lösungen sollte man aus meiner Sicht auch aufpassen. Ebenso bei Arbeitsblättern, die stammen meist auch aus Büchern und seit dem 01.01. sind da auch die Ausnahmen für Schule und Wissenschaft verschärft worden. (Natürlich nur im Sinne der Bildung )
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