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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige Dann bekommt A die Kontaktdaten von B über das Auktionssystem mitgeteilt und bekommt von B per Email die Kontodaten übermittelt. Nun stellt A aber fest, dass der angegeben Name nicht existiert und an der angegebenen Adresse jemand anders wohnt. Deswegen schickt A eine Email an B um B daraufhinzuweisen und die echten Daten zu erfahren, erhält aber keine Antwort mehr. Da A noch kein Geld bezahlt hat, könnte er es darauf beruhen lassen. Aber gäbe es auch eine Möglichkeit wie A doch noch an den Artikel kommen könnte, oder zumindest Schadensersatz von B bekommt? Per Strafanzeige würde nur der Staat Geld bekommen und Anklage gegen Unbekannt gibt es nicht. Sollte A die Sache nun einfach auf sich beruhen lassen, oder gäbe es für ihn noch andere Alternativen? |
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| Zitat:
Das erhöht den Druck auf den Verkäufer B - vielleicht liefert er ja doch. Die Identität von B erhalten die Verfolgungsbehörden über die Kontodaten, der Käufer A dann auch auf Nachfrage (meist über eionen Anwalt), um Zivilklage auf Erfüllung einzureichen. Kostet zunächst den Käufer A erstmal Geld und wenn B nichts hat, kriegt er keine Ware und auch kein Geld aus dem (trotzdem möglicherweise) erfolgreichen Prozeß. Das muss schon ein tolles Schnäöppchen sein, dass es sich dieses Risiko lohnen würde. Zitat:
Geändert von MaP (12.02.2008 um 17:51 Uhr). |
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| Fraglich ist, ob überhaupt ein Vertrag entstanden ist, wenn die Daten falsch sind, da alles Bestandteil eines Vertrages wird. Und A kann sich nicht hinterher darauf berufen, nicht gewußt zu haben, dass die Daten falsch sind. Anzeige könnte man wegen Betrug poder arglistiger Täuschung stellen. Dann hätte A aber gar nichts davon, da es sich hier um staatliche Strafen handelt. Die bestenfalls als Vorsatzbegründung in einem Zivilverfahren genutzt werden könnten. Erfüllung, Schadensersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen ... müsste A in einem zivilrechtlichen Verfahren geltend machen. Alles in allem würde ich hier das Risiko aber bei A sehen. |
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| Zitat:
Zitat:
Um die Strafe geht's auch nicht, sondern darum, an die Info, wer hinter dem ganzen steckt, zu kommen - und die erhält er nur über die Strafverfolgungsbehörden. Denn wen will er verklagen, wenn er die wahre Identität des Verkäufers B nicht kennt. Zitat:
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| Zitat:
Ob die Adresse bei jedem Vertrag erforderlich ist, kann man dahingestellt lassen - ist bei Vertragsschluss im Laden ja auch nur für eine Seite relevant (den Käufer, der muss ja wissen, wo der Laden ist) - allerdings ist der Verkäufer daran aber auch nicht interessiert, da er mich körperlich identifizieren kann Im Beispiel ist der Käufer aber daran interessiert - damit wird es meiner Meinung nach zum Bestandteil des Vertrages (nicht als Ware, sondern als Bedingung, so wie Zahlungs- und Lieferbedingungen oder andere Vereinbarungen). Zitat:
Zitat:
Aber ich muss dir in einer anderen Beziehung Recht geben, Anzeige bringt nichts, da es sich bei einer arglistigen Täuschung um Zivilrecht handelt. Somit kaum zur Anzeige gebracht werden kann, sondern als zivilrechtliche Anspruchsgrundlage dient |
| Tags: anspruch, artikel, einfordern |
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