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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige Folgender Fall: xy sichert sich eine Domain mit den Namen Superxxxxxx.asia der dort enthaltende Name ist ein allgemeingültiger Ausdruck. Dieser Name ist schon als .com Name gesichert und gehört einer Firma mit Namen Superxxxxx.com, die Firma schein auch ein Markenrecht daran zu haben aber eben als vollständiger Name mit. com. Kann ich diese Domain dann zum verkauf stellen. Für mich ist das ein allgemeingültiger Ausdruck wie z.B. Supernotebook |
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| Dann muss das Ganze nach inter********em Markenrecht beurteilt werden. Gibt es also ein inter********es Recht, welches Superxxxxx.com berechtigen würde, Superxxxxx.asia als geschützt anzusehen, wäre ein Verkauf der Domaine Superxxxxx.com ein Verstoß gegen dieses Recht und könnte durchaus geahndet werden. Ob und in welchem Umfang diese Rechte existieren entzieht sich meiner (laienhaften) Kenntnis |
| Tags: asia, domain, domaingrabbin |
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| Asia-Domains | la-luna | Domain-Recht | 3 | 12.02.2008 10:41 |
| domain-Besitzer tot - Rechtsnachfolger (oder wer sonst) kann Domain kündigen... !? | känguru_08/15 | Domain-Recht | 2 | 05.10.2007 15:34 |
| Wer haftet? Domain-Inhaber oder Domain-Betreiber? | Anonymous | Strafrecht & Internet | 0 | 03.05.2006 10:03 |
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