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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige eine Person wurde kürzlich wegen Urheberrechtsverletzung in Internetauktionshaus verklagt. Diese hatte das Foto von der Person, von der sie den Gegenstand gekauft hat, verwendet, als sie den Artikel weiterverkauft hat, weil er ihr nicht gefallen hat. Das war an Weihnachten. Diese Person hat Wiederspruch eingelegt und seit dem nichts mehr von der Gegenpartei gehört. Wie lange dauert das denn in der Regel?? Uuuund nun meine eigentlich Bitte.Könnt ihr mir mal eine Zusammenfassung geben, wann man in Internetauktionshaus als Verkäufer gegen die Rechte verstoße? 1. Bilder selber machen... 2.?? wie geht es weiter?? Was muss man noch beachten?? 3. Macht man sichstrafbar, wenn man im Betreff einen Namen eines Promis oder eines Shops erwähnt, mit welchem der Artikel jedoch nicht in dir. Verbindung steht? Keyword-Spamming..kann man deswegen Abmahnungen bekommen?? Das machen ja fast alle... Danke im Voraus! VG Janina |
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| Eigene Bilder darf man verwenden. Fremde Bilder nur mit Zustimmung des Urhebers. Weiterhin muss man auf die Verwendung von Marken und geschützten Begriffen achten. Diese darf man nur verwenden, soweit es tatsächlich mit dem Produkt im Zusammenhang steht - und nur für das Produkt. Zitat:
Weiterhin muss man auf die Anbieterangaben und den Widerruf achten. Zitat:
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| VERKLAGT ! - heißt was?: Mahnbescheid, Schreiben vom Anwalt, Abmahnung, oder ? Oft stellt sich die Frage, wer überhaupt Urheberrechte am Bild hat ! Der Klagende hat diese vielleicht auch irgendwo abgestaubt...; zumindest muß er seine Rechte am Bild nachweisen! Ferner ist es fraglich, was er überhaupt will - im Prinzip doch nur eine kostenpflichtige Unterlassungserklärung, denn Schaden ist bei Nichtprofessionellen Urhebern i.d.R. auch nicht entstanden - und wenn müsste dieser nachgewiesen werden. |
| Tags: onlineauktionshaus, seller, strafbar |
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