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| Recht - MP3 & Tauschbörsen Im Forum Tauschbörsen, Filesharing und MP3 können Sie aktuelle Entwicklungen und Fragen zum Thema Emule, Kazzaa, Bittorrent, Rapidshare, MP3, Filme, Videos, Napster, Urheberrechtsverletzung durch Musikdateien diskutieren. Lesen Sie auch die eRecht24 News zum Filesharing und Tauschbörsen. |
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| Anzeige in einem Forenbeitrag habe ich gelesen, dass sämtliche Dateien bei Anzeigen bezüglich des Urheberrechtes "aufgelistet" werden, also auch solche, die man in der Vergangenheit von Filesharingprogrammen erworben hat. Wie lange können diese Dateien eigentlich zurückvervolgt werden? Es gibt doch offieziell erst seit diesem Jahr die Datenspeicherung für sechs Monate. Würde Fahnder dann auf das letzte Jahr zurückgreifen, würden sie dann nicht selbst gegen ein Gesetz verstossen? |
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| Versteh zwar nicht was du meinst, aber im Filesharing ist es so, das durch den Kläger bewiesen werden muss das genau DIESE eine Datei auch per Filesharing heruntergeladen wurde. Meist handelt es sich deshalb in den Klagen nur um eine Handvoll Dateien, auch wenn sich auf der Platte 1000 befinden, für die restlichen, vielleicht 995 Dateien, hat man nur die Vermutung, aber keinen Beweis, wie IP und Screenshots. Was die VDS angeht, sehe ich da keinen sonderlichen Nutzen bei Filesharing, da die Inhalte nicht gespeichert werden, sondern nur die Verbindung (von wann bis wann), sowie Emailverbindungen (wer schreibt mit wem und wann fand ein Zugriff auf das Postfach statt). Dennoch wurde auch hier von der Musikindustrie versucht weitere Regelungen einzubauen.
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| Ok, das bedeutet also, wenn man heute 5 Dateien herunterlädt, von denen es Beweise gibt, dann erhält man aber im Zweifel eine Anzeige über z.B. 1000. Die restlichen 995 Dateien werden vermutet. Das kann aber doch vor Gericht nicht haltbar sein, oder? Wenn man dageben einen Widerspruch einlegen würde, dann müsste der Angeklagte doch sein Strafmaß drastisch verringern können... Wenn ich das richtig verstanden habe, scheinen das ja ähnliche Methoden zu sein wie bei einer grossen Zentrale die Gebühren für das Fernsehen einzieht. Mit dem UNterschied, dass sie zumindest minimale Beweise haben |
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| Nein, nur wegen den 5 Dateien, die anderen spielen keine Rolle. Nur Dateien für die, die man auch Beweise hat das sie rechtswidrig erworben wurden, bzw. hochgeladen wurden, kann es zu einem Verfahren kommen.
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| Tags: datenspeicherung |
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| Datenspeicherung | Seilschaft BlackPanders | Urheberrecht | 1 | 05.10.2007 09:29 |
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