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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige Also mal angenommen in einem Online-Auktionshaus wurde ein Artikel im Sofortkauf für 350,00 € ersteigert. In der Auktion wurde angegeben, dass der Treuhandservice des Auktionshauses für die Bezahlung in Anspruch genommen werden kann. Der Verkäufer selbst versichert, Treuhand ist kein Problem. Also wurde der Artikel auch an den Treuhandservice bezahlt und der Verkäufer fällt aus allen Wolken, da er natürlich nicht DIESEN Treuhandservice meinte... und meldet sich daraufhin auf keine einzige EMail mehr. Auch das Auktionshaus reagiert nicht auf Anfragen. Und angenommen der Verkäufer hat mittlerweile den Artikel erneut eingestellt und es befinden sich bereits Gebote darauf. Der Käufer besteht aber definitiv auf diesen Artikel zu diesem Preis. Wie könnte er dann jetzt verfahren? |
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| Zitat:
Man sollte die Erfüllung des Vertrages verlangen. Allerdings kann der Verkäufer verweigern - dann macht er sich aber schadensersatzpflichtig. Viel mehr gibt es dazu kaum zu sagen |
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| wie von aaky beschrieben eigentlich klarer Fall: Bedingungen des Angebotes sind Vertragsbestandteil geworden, d.h. Treuhandservice des Auktionshauses; da bezahlt wurde hat der Verkäufer V dem Käufer K das Eigentum an der Sache zu verschaffen K sollte V darauf hinweisen, dass ein Weiterverkauf (seines) Artikels Schadensersatzforderungen nach sich zieht und sogar strafrechtliches (Unterschlagung...) in Betracht käme (als Drohung) K sollte V ultimativ (d.h. mit Fristangabe DATUM!) auffordern zu liefern (E-Brief - keine Mail), dann auf Erfüllung klagen; bei vom V zu vertetender Unmöglichkeit der Lieferung (falls Stückschuld, also einzigartiger Artikel) ist V dem K schadensersatzpflichtig. ACHTUNG! Das Auktionshaus als Plattform hat damit nichts zu tun; der Treuhandfonds regelt auch nicht die zivilrechtl. Streitereien, sondern zahlt lediglich das Geld wegen Nichtlieferung zurück. kleiner Tipp: bei z.B. eBay gibt es die Möglichkeit, Unstimmigkeiten auszulösen, in dem man angibt, die Ware z.B. via Paypal bezahlt zu haben (ist ja im Beispiel erfolgt), aber sie nicht erhalten zu haben; dies führt dazu, dass ggf. der Verkäufer gesperrt wird und - wenn's schnell geht - er den Artikel nicht ein 2.Mal verkaufen kann |
| Tags: akzeptiert, treuhandauftrag, verkaeufer |
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| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
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