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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 15.02.2008, 16:45
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.02.2008
Beiträge: 2
Standard Onlinevertrag rechtskräftig in der Schweiz?


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Hallo

Würde man als in der Schweiz lebender einen Onlinevertrag auf einer Deutschen Site abschliessen (inkl. zustimmung der AGB), welcher allerdings laut CH-gesetz Nichtig ist, laut Deutschem aber nicht, wie sieht die rechtliche Situation aus?

Ist der Betrag trotzdem zu Bezahlen, wenn es sich um eine Dienstleistung handelt, die erst nach erhalt des Geldes bezogen werden kann??

Wie sieht es mit den Inkassobüros aus? Arbeiten die auch Grenzübergreifend?

Gruss
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  #2 (permalink)  
Alt 15.02.2008, 17:32
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Onlinevertrag rechtskräftig in der Schweiz?

Zitat:
Wie sieht es mit den Inkassobüros aus? Arbeiten die auch Grenzübergreifend?
Das kann ich beantworten: Ja, es gibt welche.
Zitat:
Ist der Betrag trotzdem zu Bezahlen, wenn es sich um eine Dienstleistung handelt, die erst nach erhalt des Geldes bezogen werden kann??
Das dürfte hier wie in der Schweiz ähnlich sein: Wenn ein gültiger Vertrag geschlossen wurde, ja.
Zitat:
Würde man als in der Schweiz lebender einen Onlinevertrag auf einer Deutschen Site abschliessen (inkl. zustimmung der AGB), welcher allerdings laut CH-gesetz Nichtig ist, laut Deutschem aber nicht, wie sieht die rechtliche Situation aus?
Das kommt darauf an, welches Recht gilt. Inter********es Recht ist immer etwas komplizierter und verlangt Spezialisten, die sich in beiden Rechtssystemen auskennen.
Die Frage ist also: Gilt für den Vertrag deutsches oder schweizer Recht. Das zu klären, muss man alle Umstände kennen.
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  #3 (permalink)  
Alt 15.02.2008, 17:50
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.02.2008
Beiträge: 2
Standard AW: Onlinevertrag rechtskräftig in der Schweiz?

Und wenn dies nirgendwo geschrieben steht?

Als in der Schweiz lebender Schweizer, ist es so, dass man nur nach Schweizerrecht verurteilt werden kann, ausnahmen bei Verhaftungen im Ausland.
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