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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige Würde man als in der Schweiz lebender einen Onlinevertrag auf einer Deutschen Site abschliessen (inkl. zustimmung der AGB), welcher allerdings laut CH-gesetz Nichtig ist, laut Deutschem aber nicht, wie sieht die rechtliche Situation aus? Ist der Betrag trotzdem zu Bezahlen, wenn es sich um eine Dienstleistung handelt, die erst nach erhalt des Geldes bezogen werden kann?? Wie sieht es mit den Inkassobüros aus? Arbeiten die auch Grenzübergreifend? Gruss |
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Die Frage ist also: Gilt für den Vertrag deutsches oder schweizer Recht. Das zu klären, muss man alle Umstände kennen. |
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| Und wenn dies nirgendwo geschrieben steht? Als in der Schweiz lebender Schweizer, ist es so, dass man nur nach Schweizerrecht verurteilt werden kann, ausnahmen bei Verhaftungen im Ausland. |
| Tags: onlinevertrag, rechtskraeftig, schweiz |
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