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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige mit großer Begeisterung lese ich hier Beiträge! Suche nach einer Checkliste zur Verfahrensweise : „Kündigung von .com/.de Domains“ Und einem Vordruck zur Kündigung, aber OHNE das der Admin C den Status des Besitzes verliert und mit seiner Unterschrift auf Rückerstattung der gezahlten Tarifgebühren verzichtet (NUR so ein Formular stellen Provider zur Verfügung) Geändert von Locke111 (17.02.2008 um 14:21 Uhr). |
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| Da eine Domain immer bei einem Partner des Registrars gelistet sein muss (Prinzip des DNS wäre sonst nicht möglich) muss die Domaine also immer irgendwo gelistet sein. Eine Kündigung mit Erhalt des Besitzes gibt es nicht. Man könnte die Domaine parken - ist aber nicht anderes, als zu einem anderen Provider umzuschreiben. Und das gesuchte Formular ist dann der KK Antrag. Und Checkliste ist auch mehr oder weniger sinnlos, da lediglich die Registrierung der Domain gelöscht werden kann. |
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| danke für die antwort... vielleicht habe war es auch falsch formuliert. = verträge mit dem aktuellen provider sollen gekündigt werden (von de domains weiß ich , das sie an die DENIC zurück gehen sich im zeitlich begrenzten Transit befinden) unabhänig ob ein provider sie "verwaltet" das Problem bei den zur verfügung gestellen verträgen der provider ist: bei einer kündigung verzichtet der besitzer auf rückerstattung der schon geleisteten zahlungen . das wäre in meinen augen vergleichbar mit mit einem wartungsvertrag fürs auto...und bei vorzeitiger kündigung auf besitzansprüche des autos verzichte.....!!!! auch wenn mein beispiel weit hergeholt ist.... das kann doch nicht rechtens sein .... bei der kündigung einer verwaltungsarbeit (provider) den besitz (eigentum auf zeit) zu verlieren |
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| Das ist im Sinne der Verträge mit dem Provider zur Nutzung einer Domain begründet. In der Regel wird der Provider nur verpflichtet, die entsprechenden Einträge (DNS) zur Verfügung zu stellen. Deswegen wird rechtlich ja auch nicht von "Eigentum" oder "Besitz" an einer Domaine gesprochen. Eine Domaine wird lediglich (für einen bestimmten Zeitraum) zur Nutzung bereitgestellt. Das Eigentumsrecht kann in dem rechtlichen Sinne nicht auf Domainen angewandt werden (de es normalerweise nur ein immaterielles Recht darstellt). Man kauft die Domain also nicht, "Miete" wäre aus meiner Sicht ein passender rechtlicher Begriff. Und da kann durchaus in Verträgen vereinbart werden, dass ein bereits gezahlter Mietbetrag nicht bei vorzeitiger Kündigung erstattet wird. Und da weder der Nutzer noch der Provider die Domaine "kauft" (= kein Eigentumsübergang) sondern lediglich einen Betrag zur Verfügung stellt, der beim Registrar verwendet wird, wird der Provider die dort übliche Vorgehensweise einfach weitergeben. Ich sehe in der Regelung kein Problem. Wenn man will, dass man die Domaine bis zum Ablauf der bezahlten Zeit behält, muss man sie ja nicht kündigen - meistens fallen dadurch ja auch keine weiteren Kosten als die, die man eh schon bezahlt hat, an. |
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| .... müssen Kunden vordrucke die provider bereitstellen nehmen? können alle die unter einer kundennummer zustande gekommenen Verträge auf einmal gekündigt werden? Geändert von Locke111 (17.02.2008 um 17:04 Uhr). |
| Tags: beenden, domain, kuendigen, vorzeitig |
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