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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige wenn man einen Online-Shop eröffnet und Ware anbietet, die von ihren Lieferzeiten sehr unterschiedlich ist, muss dann trotzdem der unten aufgeführte Satz im Vertragsschluss stehen? "Der Kaufvertrag kommt mit unserer Auslieferungsbestätigung oder Lieferung der Waren zustande. Sollten Sie binnen 2 Wochen keine Auslieferungsbestätigung oder Lieferung von uns erhalten, sind Sie nicht mehr an Ihre Bestellung gebunden." Oder darf man die Lieferzeiten entsprechend anpassen, oder ist es sogar möglich, den Satz ganz aus dem Abschnitt zu streichen? Danke |
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| Der Satz ist nicht im Gesetz festgelegt. Also muss man sowas auch nicht schreiben. Man MUSS nur tuen, was im Gesetz festgelegt ist. Allerdings dürften Bedingungen, die dem Verkäufer völlig freie Hand lassen, was die Lieferzeiten angeht, gegen die guten Sitten verstoßen. |
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| Natürlich sollte das nicht so gedacht sein, dem Verkäufer freie Hand zu lassen, doch es kann schon mal vorkommen, dass ein Artikel, der gerade nicht vorrätig ist, eins bis zwei Wochen länger braucht, als es im Normalfall wäre. Es geht darum, dass der Käufer nicht auf den zwei Wochen pocht. Der Kunde wird mit Sicherheit informiert, dass es eine etwas längere Lieferzeit geben wird. Danke für die Antwort |
| Tags: passus, vertragsschluss |
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