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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 18.02.2008, 10:26
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Registriert seit: 18.02.2008
Beiträge: 5
Standard PHP-Seiteneingang zu Accounts strafbar?


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Man betrachte ein Online-gewinn-spiel, in dem ein Spieler seinen eigen Bereich (Account) hat.


Ist es strafbar, wenn ein Spieler X im Forum ein Screenshot hereinstellt, auf dem unter anderem auch die Adressleiste (URL) abgebildet ist, in der auch die sid (Session-ID) abgebildet ist und ein anderer Spieler Y, mit Hilfe der sid, in den Account des Spielers X geht und sich persönliche Daten aus dem Account notiert und Screenshots anlegt und Spieler Y die Daten anschließend auch in dem Forum des Onlinespiels veröffentlicht.

Wenn noch andere Faktoren eine Rolle Spielen, bitte mitaufführen und danke schonmal im vorraus für die Antworten

MfG Breitzange

Geändert von Breitzange (18.02.2008 um 13:26 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 18.02.2008, 12:46
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Registriert seit: 18.02.2008
Beiträge: 5
Standard AW: PHP-Seiteneingang zu Accounts strafbar?

Ich habe hier im Forum gesucht gehabt, aber nichts passendes finden können. Denn hier in dem Beispiel geht es ja darum, dass Person Y die sid praktisch vorgelegt bekommen hat, also als ob man ihm den "nicknamen" und das zugehörige Passwort ausgehändigt hätte.
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  #3 (permalink)  
Alt 18.02.2008, 14:32
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Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: PHP-Seiteneingang zu Accounts strafbar?

Meiner Meinung nach ist es nicht strafbar. Zumindest fällt mir kein Tatbestand dazu ein.
Allerdings ist das Session-Hijacking eigentlich schon lange aus der Mode und nicht mehr so einfach möglich. Es gibt genügend wirksame Möglichkeiten des Schutzes der Webseite. Wenn sowas vorkommt, sollte man sich mal mit dem Betreiber der Webseite auseinandersetzen ...
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  #4 (permalink)  
Alt 18.02.2008, 14:45
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.02.2008
Beiträge: 5
Standard AW: PHP-Seiteneingang zu Accounts strafbar?

Das heißt, dass Person Y sich mit dieser Methode, in dem Account von Person X aufhalten darf, in dem auch private Nachrichten und Daten enthalten sind und diese dann auch veröffentlichen darf?

Weil ich hatte hier im Forum gelesen, dass wenn z.B. Person Y die Zugangsdaten bekannt sind (nickname und Passwort), er diese nicht nutzen darf, wenn es in diesem Falle von Person X nicht erwünscht ist. Der Nachweis sei nur schwierig, aber dieser ist in meinem Beispiel ist er sicher.

Geändert von Breitzange (18.02.2008 um 14:57 Uhr).
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  #5 (permalink)  
Alt 18.02.2008, 14:57
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: PHP-Seiteneingang zu Accounts strafbar?

Selbstverständlich nicht. Die Frage war aber, ob das strafbar ist. Strafbar ist etwas nur, wenn der Tatbestand der Straftat in einem Gesetz festgelegt ist.
Bestenfalls könnte hier Ausspähen von Daten in Frage kommen, doch wenn es so offensichtlich veröffentlicht wird hat das mit Ausspähen nichts zu tun ...
Etwas anderes ist der der Person X entstandene Schaden. Hier könnte gegen den Betreiber wegen Verstoß gegen Datenschutz, gegen Person Y wegen Preisgabe persönlicher Daten ... vorgegangen werden - das alles ist aber kein Strafrecht sondern Zivilrecht. Hier könnte X die Entfernung der Daten, Schadensersatz (fals einer entstanden ist), Einhaltung des Datenschutz ... fordern.
Was sonst "wünscht" sich Person X? Das Problem ist ja, das Person Y nichts rechtswidriges unternommen hat, um an die Daten zu kommen, sondenrn nuir das verwendet hat, was X bereitgestellt hat. Wäre so, als würde ich jemandem mein Login und Password geben und mich hinterher aufregen, dass er es irgendwo veröffentlicht hat ...
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