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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige Wenn jemand eine gewerbliche Werbesite auf der Domain www.ddorf.de plant. Hat mann dann mit einer Abmahnung seitens der Stadt Düsseldorf zu rechnen ? Im Sprachgebrauch vieler Düsseldorfer wird ddorf ja als Abkürzung für Düsseldorf benuzt. Oder kann man einer "angeblichen Verwechslungsgefahr" mit dem Hinweis , dies ist nicht die offizielle Website der Landeshaupstadt Düsseldorf, aus dem Weg gehen ? Ich meine Ja. Oder wie seht Ihr das ? |
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| Hi, Ich denke das ist eher unwahrscheinlich...bei www.duesseldorf-ist-doof.de waere eine Abmahnung denkbar ;o) Über dpinfo zu prüfen wären lediglich ob jemand Markenrechte auf "ddorf" angemeldet hat...das ist dann sicherlich jedoch nicht die Stadt Düsseldorf. |
| Tags: abmahnung, ddorfde, duesseldorf, erwarten |
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