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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige da ich im Internet nichts brauchbares gefunden habe, hier mal eine Frage: Wie ist die rechtliche Situation beim automatisierten auslesen von Webinhalten, einer Weiterverarbeitung und kommerziellen Nutzung derselben? Bsp: man möchte Suchergebnisse von google auf einer anderen Webseite benutzen, diese aber z.B. in gefilterter Form, z.B. nur die Webadressen anzeigen. Geht das wenn man auf google als Urheber des Suchergebnisses verweist? Wie sieht es mit Informationen aus, welche per Robot gefunden werden? Ich denke da an diese zahlreichen Preisvergleichsseiten, die wohl die Inhalte von Onlineshops auslesen und in zusammengefasster Form selbst anbieten. Im Grunde macht der Robot ja auch nichts anderes, als der Mensch, der vorm Bildschirm hockt. Gibt es da Unterschiede, ob Mensch etwas vom Bildschirm liest und die Info irgendwie nutzt oder ein bot das (natürlich schneller und zahlreicher) macht? Für Hinweise wäre ich sehr dankbar. Viele Grüße, LingLing |
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| Wenn man Inhalte von Webseiten veröffentlicht - gleich welcher Art - und sie sind durch Urheberrecht geschützt, benötigt man in jedem Fall die Zustimmung des Urhebers. Inhalte, die nicht durch Urheberrecht geschützt sind könnten ein Leistungsschutzrecht haben (darunter würde ich zum beispiel Suchergebnisse zählen). Ein automatisiertes Auslesen und Verwendung als "eigene" Inhalte wäre somit rechtswidrig. Ich würde in jedem Fall die Zustimmung des Betreibers der Webseite einholen. Sonst könnte es sehr schnell ein (teures) Erwachen geben. Und Betreiber protokollieren durchaus die Zugriffe auf ihre Seiten ... |
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| Hallo, Danke für die Antwort. Was ich mich dabei aber frage: was macht denn google? Die nutzen schliesslich auch meine inhalte, ohne mich zu fragen. Interessant hierzu folgendes Urteil: http://www.e-recht24.de/news/urheberrecht/450.html Also die Begründung, man könne sich mit der Robot.txt gegen das auslesen schützen finde ich ehrlich gesagt haarsträubend. Ein bisschen wie: Wenn ich mein Auto offenlasse und jemand stiehlt es ist es in Ordnung - ich hätte es ja abschliessen können. Naja, irgendwie scheint mir da beim Urheberrecht im Netz einiges unklar zu sein. Normalerweise (bei z.B. Seminararbeiten bzw. wissenschaftlichen Texten welche veröffentlicht werden) darf man ja sogar wörtlich zitieren, sofern man die Quelle angibt, im Internet scheint das dann wohl doch anders zu sein? Und warum eigentlich? Wo genau liegt der Unterschied zw. Internet und gedruckten Texten? Und noch eine Frage: Macht es denn rechtlich einen Unterschied, ob ich mir persönlich etwas anschaue und Informationen verwende (wie im Fall der Hausarbeit) oder ob ein robot dies tut? Für mein Verständnis sollte das doch das selbe sein, nur dass der bot das schneller macht. Viele Grüße, Ling Ling |
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Und dass man auf Seiten im Internet verlinken darf ist klar. Das spricht auch niemand ab. Aber Texte oder Sammlungen anderer zu verwenden - das ist eben was ganz anderes. Google stellt ja auch nicht die Inhalte der Seiten komplett dar - alle Links (und sogar die Bilder) sind nur für sich genommen. Zitat:
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| Tags: bot, content, mining |
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