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  #1 (permalink)  
Alt 18.02.2008, 12:25
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 22
Standard Recht am eigenen Bild verlieren


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Ab wievielen abgelichteten Personen gilt ein Foto als öffentlich?
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  #2 (permalink)  
Alt 18.02.2008, 14:27
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Recht am eigenen Bild verlieren

Gar nicht. Man könnte bestenfalls nicht mit dem Recht am eigenen Bild durchkommen, wenn man nur Beiwerk ist oder das Foto im Sinne journalistischer Berichterstattung verwendet wird.
Ansonsten kann man, sobald man erkennbar ist, mit dem Recht am eigenen Bild argumentieren.
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  #3 (permalink)  
Alt 18.02.2008, 17:00
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Recht am eigenen Bild verlieren

Oder es handelt sich ausschließlich um Personen des Zeitgeschehens (Politiker, Fussballer oder "Promis") oder ähnliches. Aber für normale Fotos gilt in der Regel, ist eine Person deutlich (wieder-)erkennbar, braucht man für die Veröffentlichung bzw. Verwertung des Bildes eine Genehmigung. Ausnahmen sind auch hier aus meiner Sicht aber Ereignisse wie im Stadion oder Konzerten, sofern andere Elemente (Band oder das Spiel auf dem Platz) das Hauptaugenmerk sind und nicht die Personen selbst.
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  #4 (permalink)  
Alt 18.02.2008, 17:50
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 22
Standard AW: Recht am eigenen Bild verlieren

Sicher, ich dachte mal in einer computer zeitschrift gelesen zu haben, dass ein foto ab 3 personen als öffentlich gilt.
was ist mit partyshootern? dürfen die dann einen in der disco in einer menschenmenge auch nicht fotografieren?

da wüsste ich ja adhock 10 seiten, die ich verklagen könnte - kleiner scherz
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  #5 (permalink)  
Alt 18.02.2008, 17:58
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Recht am eigenen Bild verlieren

Zitat:
Sicher, ich dachte mal in einer computer zeitschrift gelesen zu haben, dass ein foto ab 3 personen als öffentlich gilt.
Die Begründung hätte ich gern gelesen Aber wahrscheinlich sind die dann davon ausgegangen, dass die einzelne Person nicht mehr für das Bild relevant ist - eben nur Beiwerk, oder das Thema des Bildes ist ein anders (Antwort von Styx).
Aber eine derartig pauschalierte Zahl dürfte kaum haltbar sein.
Zitat:
was ist mit partyshootern? dürfen die dann einen in der disco in einer menschenmenge auch nicht fotografieren?
Das Thema hatten wir hier vor nicht allzu langer Zeit Da hatte man festgestellt, dass man in der Regel durch den Besuch der Party seine Zustimmung dazu gibt ...
Zitat:
dürfen die dann einen in der disco in einer menschenmenge auch nicht fotografieren?
Und dann muss man natürlich noch erkennbar und Gegenstand des Bildes sein. Was bei "Menschenmengen" meistens nicht mehr der Fall ist
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