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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Anzeige und 2) Wenn ja, darf er im Falle eines Gewinns, Diesen erhalten? Grundsätzlich ja oder gibt es hier einen festgesetzten Höchstbetrag? Reicht für 1) und 2) eine Erlaubnis des gesetzlichen Vertreters aus? Und wie muss die Erlaubnis des gesetzlichen Vertreters übermittelt werden? Mit Unterschrift, mündlich und muss sie vorher eingereicht werden oder reicht es, sie im nachhinein zu übermitteln? Gruss Breitzange |
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| Prinzipiell darf auch ein 15jähriger teilnehmen, wenn die Bedingungen es nicht ausschließen. Allerdings nur, wenn es ohne Kosten (ausschließlich vorteilhaft für den Minderjährigen) ist. Ansonsten muss die Genehmigung vorliegen. Zitat:
Und falls dann der Gewinn vergeben wird, darf er den auch in voller Höhe erhalten. Allerdings könnten die Erziehungsberechtigten bei einem Millionengewinn schon ein Wörtchen mitzureden haben, was die Verwendung angeht (Stichwort Aufsichtspflicht) |
| Tags: minderjaehrigen, onlinegewinnspiel, teilnahme |
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