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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 19.02.2008, 00:36
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.02.2008
Beiträge: 3
Standard handykauf privat zu privat ebay


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hallo,

folgende hypothese:

man kauft auf ebay ein 3 monate altes handy, welches als gebraucht beschrieben wird; mit dem zusatz "kein schaden und keine mängel". weiteres wird die farbe mit xy angegeben; als letztes steht wortwörtlich "privatverkauf..."
kein üblicher disclaimer, keine angaben im standardfeld zur rückgabe rücknahme...


nun erhält man das handy und stellt - nebst bestaunen dass die transportverpackung eine alditüte mit viel tesa ist - fest, dass das handy erhebliche macken, dellen und kratzer aufweisst. also offensichtliche beschädigungen, die über das maß einer normalen ab- oder benützung weit hinausgehen. ausserdem ist die farbe nicht xy.

dem verkäufer wird dies sofort mitgeteilt mit der anweisung, das gerät zurückzunehmen und den gesamtbetrag zu erstatten. nur der verkäufer weigert sich, selbst nach einschaltung von ebay mittels meldung eines "nicht erhaltenen oder erheblich von der artikelbeschreibung abweichenden artikels".

welche möglichkeiten bleiben jetzt eigentlich? besteht eigentlich ein rückgaberecht? wie kann solches durchgesetzt werden?

bitte um - natürlich für diesen hypothetischen fall - viele antworten

mfg
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  #2 (permalink)  
Alt 19.02.2008, 12:29
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Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: handykauf privat zu privat ebay

Das was hier zieht ist das Recht des Käufers bei Sachmängeln. Zunächst muss man dem Verkäufer das Recht zur Nachbesserung geben. Verweigert er diese (weil er nicht will oder weil es nicht möglich ist) kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Bedeutet Ware zurück - Geld zurück.

In dem hypothetischen Fall würde ich dies dem Verkäufer mitteilen, mit dem Verweis einen Anwalt einzuschalten. Weigert er sich immer noch, sollte das tatsächlich ein Anwalt erledigen.

Auf jeden Fall sollte sich der Käufer absichern:
- Alle Kommunikation nachweislich (Email reicht normalerweise nicht aus, es sei denn der Verkäufer antwortet auf Emails)
- Zeugen für den Zustand der erhaltenen Ware (bevor der Verkäufer behauptet, das wäre alles so wie gewesen beschrieben)
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  #3 (permalink)  
Alt 19.02.2008, 21:54
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.02.2008
Beiträge: 3
Standard AW: handykauf privat zu privat ebay

@aaky

vielen dank für die prompte und doch sehr aufschlussreiche antwort.

mir ist nun noch unklar - für diesen r e i n hypothetischen fall, wie eine nachbesserung aussieht? sollte man dem verkäufer anbieten, nur einen teilbetrag rückzuüberweisen, damit dann die schlussendlich bezahlte summe dem wahren wert des handy´s entspricht? oder heisst nachbesserung, er muss die reparatur bezahlen? das würde ja bei einem handy nur durch verbau von neuteilen funktionieren, und das würde wiederum - selbst für mein empfinden - unangemessen teuer sein.

üblicherweise wird bei transaktionen über ebay nur per email-mitteilungen kommuniziert. ist dies für eine etwaige beweisführung ausreichend? mal angenommen, der verkäufer h ä t t e auch immer "brav" geantwortet. auch mal hypothetisch in einem haaresträubenden deutsch... dies nur als randbemerkung ohne wertung

mal angenommen der verkäufer bot nun an, das handy wieder zurückzunehmen, allerdings gegen eine erstattung von nur 200 euro anstatt 281 mit der begründung, das handy hätte durch den transport schaden nehmen können bzw. es wäre durch die vergangene zeit eine weitere wertverminderung eingetreten... für jeden normaldenkenden eine absurdität, aber wie sieht denn da die rechtslage aus?

ausserdem hatte ich etwas wichtiges vergessen: der hypothetische fall findet zwischen einem österreichischen käufer und deutschem verkäufer statt. ändert dies eigentlich die rechtslage?

noch kurz zum abschluss: bitte nicht ob meiner offensichtlichen unwissenheit lächeln: dass ich - rein hypothetisch - wenns hart auf hart kommt in einen zivilprozess müsste ist klar. was würde eigentlich eine strafrechtliche anzeige bringen? mehr druck auf den verkäufer? ich könnte mir vorstellen, dass so ein zivilverfahren einige zeit dauert. d.h. ich habe doch einige zeit ein handy dass ich aber nicht benutzen darf. oder darf ich es benutzen nach feststellen und -halten (notariell, foto, zeugen???????) des momentanen zustandes - für beweiszwecke...


rein hypothetisch - von ebay-schnellkäufen bin ich geheilt...

lg
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  #4 (permalink)  
Alt 19.02.2008, 23:04
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: handykauf privat zu privat ebay

Zitat:
ausserdem hatte ich etwas wichtiges vergessen: der hypothetische fall findet zwischen einem österreichischen käufer und deutschem verkäufer statt. ändert dies eigentlich die rechtslage?
Das ändert einiges. Man kann nämlich nicht mehr von vornherein nach deutschem Recht gehen, man müsste zunächst prüfen ob es a) europäisches Recht gibt, was zutrifft und b) welches Recht heranzuziehen ist, wenn es keins gibt. Das kann ziemlich kompliziert werden.

Deswegen werde ich den Rest noch nach deutschem Recht beantworten - unter den Voraussetzungen muss das aber nicht mehr passen.

Zitat:
mir ist nun noch unklar - für diesen r e i n hypothetischen fall, wie eine nachbesserung aussieht?
Eigentlich nur in der Lieferung der gekauften Ware. Also auch in dem Zustand. Da das ohne großen Aufwand mit dem gelieferten Teil nicht möglich ist kommt eigentlich nur ein anderes Handy in Frage. Oder eben die Verweigerung der Nachbesserung.
Zitat:
üblicherweise wird bei transaktionen über ebay nur per email-mitteilungen kommuniziert. ist dies für eine etwaige beweisführung ausreichend? mal angenommen, der verkäufer h ä t t e auch immer "brav" geantwortet.
Wichtig ist immer, dass der Zugang nachgewiesen werden kann. Wenn also geantwortet wird ist dies ja möglich (sonst hätte der andere nicht antworten können ) Nur wenn er irgendwann mal nicht mehr antwortet ...
Zitat:
mal angenommen der verkäufer bot nun an, das handy wieder zurückzunehmen, allerdings gegen eine erstattung von nur 200 euro anstatt 281 mit der begründung, das handy hätte durch den transport schaden nehmen können bzw. es wäre durch die vergangene zeit eine weitere wertverminderung eingetreten... für jeden normaldenkenden eine absurdität, aber wie sieht denn da die rechtslage aus?
Für das Recht eigentlich auch absurd. Eine hypothetische Annahme, dass das Handy hätte beschädigt werden können ist Unsinn. Genauso eine derartige Wertminderung. Der Verkäufer könnte, wenn tatsächlich ein Schaden (den der Käufer zu vertreten hat!) eingetreten ist, entsprechenden Schadensersatz geltend machen. Aber nur dann, und es muss in der Verantwortung des Käufers gelegen haben. Bei der genannten Art und Weise des Versands dürfte der Verkäufer Schäden, die beim Versand entstanden sind, wohl selbst zu tragen haben.
Zitat:
bitte nicht ob meiner offensichtlichen unwissenheit lächeln
Vielleicht sieht es so aus - macht aber keiner (zumindest ich nicht). Ich weiß selbst, wie komplex die Materie Recht ist. Und keiner ist frei von Fehlern und Fehlinterpretationen
Zitat:
dass ich - rein hypothetisch - wenns hart auf hart kommt in einen zivilprozess müsste ist klar.
Inter******** ist das aber etwas haarig.
Zitat:
was würde eigentlich eine strafrechtliche anzeige bringen? mehr druck auf den verkäufer?
Vielleicht, aber sonst auch nichts. Und auch hier (oder besonders hier) ist zu berücksichtigen, dass das deutsche Strafrecht inter******** kaum verwendbar ist. Auch müsste ja ein Tatbestand vorliegen, den ich hier nicht offensichtlich finde
Zitat:
ich könnte mir vorstellen, dass so ein zivilverfahren einige zeit dauert.
Ja
Zitat:
d.h. ich habe doch einige zeit ein handy dass ich aber nicht benutzen darf. oder darf ich es benutzen nach feststellen und -halten (notariell, foto, zeugen???????) des momentanen zustandes - für beweiszwecke...
Davon würde ich abraten. Eigentlich kann man durch gute Beweissicherung sich absichern, aber was, wenn das Teil bei der Benutzung geklaut wird, runterfällt, irgendwie anders (auch ohne Verschulden) beschädigt wird. Dann kann man jegliche rechtliche Streitigkeit sofort beenden, da der Verkäufer dann immer die besseren Karten hat (Schadensersatz)
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  #5 (permalink)  
Alt 24.02.2008, 23:13
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.02.2008
Beiträge: 3
Standard AW: handykauf privat zu privat ebay

hallo zurück,


sieht so aus, als hätte unser hypothetischer verkäufer ein einsehen und würde das handy zurücknehmen unter erstattung der kosten.

@aaky: recht herzlichen dank für den kleinen diskurs und die große unterstützung!!!!! bitte nicht falsch verstehen: hoffentlich nicht bis zum nächsten mal, auf jeden fall nicht in so einer sache...

lg
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