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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 19.02.2008, 10:47
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Registriert seit: 19.02.2008
Beiträge: 1
Standard Oh Nochmal Ebay Hilfe bitte


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Ebay...Verkäufer A stellt Möbel ein, beschreibt diese nach gutem eigenen Ermessen, normale Gebrauchsspuren, die Möbel so nach zehn Jahren haben, setzt Fotos ein, alle soweit klar. Hinweis - Privatverkauf Ausschlusß jeglicher Gewährleistung oder Rückgaberecht und daß man nur Biten soll, wenn man sich damit einverstanden erklärt.
Es meldet sich ein Interessent, reger E-Mail Konakt mit Käufer B.
Nochmalige Beschreibung der Sachen, alles soweit geklärt, der Käufer bietet und erhält den Zuschlag.
Eine Woche später kommt B zu A und holt die Möbel ab, keine Einwände, alles ok.
Ein paar Tage später - neue Mängelliste von Käufer B an A, mit Forderung um Nachbesserung oder Rückgabe, soll Verkäufer A selber abholen auf eigene Kosten oder aber Preisminderung.
Jetzt will Käufer B Anwalt einschalten.
Was tut Verkäufer A jetzt bitte?
Gewähr ausgeschlossen, Hinweis nur zu Bieten nur wenn einverstanden, persönliche Abholung, mit Begutachtung..... kann man A an den "Karren fahren" ....
Verkäufer A ist sich keiner Schuld bewust, Käufer B hat selber eingeräumt, Gebrauchspuren sind Ansichtssache, also Kratzer oder so, er behauptet aber völlige Unbrauchbarkeit..... Danke für jede hilfreiche Antwort Gruss D.
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  #2 (permalink)  
Alt 03.06.2009, 15:23
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.06.2009
Beiträge: 1
Standard AW: Oh Nochmal Ebay Hilfe bitte

Ich denke, dass der Grundsatz "Gekauft wie gesehen" da gelten müsste. Wenn die angeblichen Schäden (gerade wenn der Artikel völlig unbrauchbar ist) nicht beim Kauf bemängelt wurden, geht nichts mehr.
Im Zweifelsfall über eBay eine Unstimmigkeit anmelden.
Viele Grüße!
achim
-------------------------------------------------
Interessantes zu eBay unter www.ebayuserblog.de
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  #3 (permalink)  
Alt 03.06.2009, 16:23
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Oh Nochmal Ebay Hilfe bitte

Sehe ich nicht so. Wenn Sachmängel da sind, muss der Verkäufer dafür gerade stehen (Sachmängel haben auch nichts mit dem Ausschluss der Garantie zu tun).
Fraglich würde ich hier sehen, inwieweit der Käufer die Sachmängel bei der Abholung hätte sehen können.

Beispiel:
a) Das Regal war komplett zusammengebaut, die Schubladen drin. Jetzt kommt der Käufer und sagt, die Schubladen fallen immer raus -> meiner Meinung nach keine Chance.
b) das Regal war auseinandergebaut. Der Käufer baut es zu Hause zusammen und merkt, dass die Schubladen nicht passen -> sehr wohl eine Chance und der Verkäufer muss nachbessern
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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