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Verantwortlichkeit für Inhalte Sollten Internet - Provider für Inhalte Ihrer Nutzer haften?

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  #1 (permalink)  
Alt 19.02.2008, 16:16
Benutzer
 
Registriert seit: 19.02.2008
Beiträge: 31
Standard Rechtliches beim Betrieb eines Freehosters


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Guten Tag,

Ich habe mich die letzten Tage ein wenig in das Thema Freehosting Community eingelesen, hier mal das was ich mir erschliessen konnte:


-Es ist nicht notwendig die persönlichen Daten der Nutzer(Realname, Wohnort...) aufzunehmmen.
-Es muss ein Link auf der Hauptseite angebracht werden, wo Rechtsverstösse auf Kundenwebs gemeldet werden.
-Solange ein Rechtsverstoss auf einem Userweb nicht bekannt ist, haftet man auch nicht dafür.
-Eine Gewerbeanmeldung ist nicht erforderlich, solange mit dem Projekt kein Gewinn erzielt wird.

Korrekt?


Und bitte gebt doch mal ein paar Allgemeine Tipps, die helfen sicher nicht nur mir, sondern auch den anderen hier.

Vielen Dank für Eure Beiträge,

Viele Grüsse aus München,
Stefan
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  #2 (permalink)  
Alt 19.02.2008, 17:34
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Rechtliches beim Betrieb eines Freehosters

Zitat:
Es ist nicht notwendig die persönlichen Daten der Nutzer(Realname, Wohnort...) aufzunehmmen.
Ist es meiner Meinung nach nicht, man kann auch Verträge ohne Identitätsnachweis abschließen. Allerdings wird es dann unmöglich, Haftungs- oder andere Ansprüche weiterzugeben - als Betreiber eines Dienstes würde ich mir das schwer überlegen, ob ich wirklich für die anderen den Kopf hinhalten möchte.
Zitat:
Es muss ein Link auf der Hauptseite angebracht werden, wo Rechtsverstösse auf Kundenwebs gemeldet werden.
Muss meines Wissens nicht, aber Sinn macht das schon. Was muss, wäre meiner Meinung nach eine Anbieterkennzeichnung (wodurch die Meldung dann möglich wäre).
Zitat:
Solange ein Rechtsverstoss auf einem Userweb nicht bekannt ist, haftet man auch nicht dafür.
Das ist meiner Meinung nach dein größter Irrtum Das mit der Kenntnis ist nur dann der Fall, wenn man einen Dienst für andere bereitstellt - die anderen aber auch erkennbar sind. Wenn ich mal die ersten beiden Fragen zusammenfasse (User sind nicht bekannt, Anbieterkennzeichnung vorhanden) stellt es sich für den Besucher wie die eigene Seite dar - damit haftet man schon bei der Veröffentlichung der Inhalte. Da muss man nicht erst darauf hingewiesen werden.
Zitat:
Eine Gewerbeanmeldung ist nicht erforderlich, solange mit dem Projekt kein Gewinn erzielt wird.
Es ist unrelevant, ob Gewinn erzielt wird. entscheidend ist die Absicht. Heißt, sobald Geld kassiert wird (egal ob davon tatsächlich was übrigbleibt oder nicht) könnte eine gewerbliche Tätigkeit vorliegen.
Zitat:
Und bitte gebt doch mal ein paar Allgemeine Tipps, die helfen sicher nicht nur mir, sondern auch den anderen hier.
Naja, mit den allgemeinen Tipps ist das so eine Sache. Sicherlich gibt es ein paar allgemeine Regeln (die findet man unter anderem auf der Homepage) aber alles andere ist von den konkreten Umständen abhängig.
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  #3 (permalink)  
Alt 20.02.2008, 15:11
Benutzer
 
Registriert seit: 19.02.2008
Beiträge: 31
Standard AW: Rechtliches beim Betrieb eines Freehosters

Danke für Deine Antwort.

Zitat:
Was muss, wäre meiner Meinung nach eine Anbieterkennzeichnung (wodurch die Meldung dann möglich wäre).
Was ist eine Anbieterkennzeichnung? Habe auch mal meinen W&R Dozenten gefragt, der weiss es auch nicht

Zitat:
[...] damit haftet man schon bei der Veröffentlichung der Inhalte. Da muss man nicht erst darauf hingewiesen werden.
Ist es nicht unzumutbar laufend hunderte Websiten zu kontrollieren?
Kann man nicht auf die Schadensminderungspflicht verweisen um Klagen zu vermeiden?
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  #4 (permalink)  
Alt 20.02.2008, 15:18
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Rechtliches beim Betrieb eines Freehosters

Zitat:
Was ist eine Anbieterkennzeichnung? Habe auch mal meinen W&R Dozenten gefragt, der weiss es auch nicht
Man kennt es landsläufig auch unter dem Begriff Impressum Im Gesetz steht das Wort Impressum aber nicht so direkt, sondern es wird festgelegt, welche Daten und Informationen der Doienste-Anbieter angeben muss. Deswegen verwende ich das Wort Impressum ungern, da es umgangssprachlich eigentlich nicht angibt, worum es dabei eigentlich geht.
Zitat:
Ist es nicht unzumutbar laufend hunderte Websiten zu kontrollieren?
Ist es nicht, hatten wir hier aber auch schon zig mal diskutiert. Wer eine Webseite mit hunderten Webseiten hat, sollte sich seiner Verantwortung auch bewusst sein. So tun, als wüsste man nicht was man tut oder etwas tun, dem man nicht gewachsen ist, macht vor der Gesellschaft (die das Recht schließlich zu verantworten hat) keinen guten Eindruck.
Zitat:
Kann man nicht auf die Schadensminderungspflicht verweisen um Klagen zu vermeiden?
Sicherlich. Aber die ist mehr darauf gerichtet, dass zunächst erstmal außergerichtlich versucht werden müsste, das Problem zu klären. Also mit den gerings-möglichen Kosten. Das heißt jedoch nicht, dass jemand, dessen Rechte verletzt sind, deswegen keinen Schadensersatz fordern kann - wenn ihm das Recht das zusteht kann er das immer.
Allerdings wäre jeder verpflichtet, den Schaden möglichst gering zu halten.
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  #5 (permalink)  
Alt 20.02.2008, 15:32
Benutzer
 
Registriert seit: 19.02.2008
Beiträge: 31
Standard AW: Rechtliches beim Betrieb eines Freehosters

So gesehen könnten sich Hoster wie Funpic oder Kilu ja vor Klagen nicht mehr retten können... bei so vielen Kunden müssen ja fast zwangsläufig ein paar schwarze Schafe dabei sein...

Zitat:
Allerdings wäre jeder verpflichtet, den Schaden möglichst gering zu halten.
=Anruf beim Betreiber, der den Space dann sofort down nimmt?


Zitat:
hatten wir hier aber auch schon zig mal diskutiert
Sorry, aber die SuFu liefert mir nur einen mässig brauchbaren Thrad und ich kenne das Forum nicht allzu gut (bin neu hier).
Haste mal ein paar Links?

Danke für Deine Mühe


P.S. Was bringt ein Hinweis in den AGBs (denen der Kunde zustimmen muss) a la "Der Nutzer ist für die Inhalte auf seinem Webspace selbst verantwortlich, die Betreiber distanzieren sich von den angebotenen Inhalten etc etc" ?
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