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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige X ist folgendes passiert: X hat sich bei ebay einen WLAN-Adapter gekauft. Folgendes stand in der Artikelbeschreibung: - "Zustand: Neu" - Devolo dLAN Wireless Extender Starter-Kit 85MBit Unbenutzt und org. Verschweißt - Viel Spaß beim Bieten!!! Kaufquittung lege ich bei !!! - Der Ordnung halber muß ich darauf hinweisen, daß es sich um eine Privatauktion handelt, und damit jegliche Gewährleistung bzw. Rückgaberecht ausgeschlossen sind. Durch Ihr Gebot akzeptieren Sie diese Bedingung. Soweit erstmal die Fakten. Nehmen wir mal an das Päckchen ist angekommen, der Adapter war neu & eingeschweißt, wie in der Artikelbeschreibung beschrieben. Allerdings funktioniert das Teil nicht, weder bei X, noch bei Y. Anwenderfehler ist auszuschließen. X hat bereits ein Telefonat mit dem Hersteller geführt, welcher den Defekt bestätigt. In der Artikelbeschreibung stand "Viel Spaß beim Bieten!!! Kaufquittung lege ich bei !!!". Super - einfach das Teil einschicken. Denkste. X ist natürlich von einer originalen Kaufquittung ausgegangen (ich weiß, von was X ausgeht spielt wahrscheinlich keine Rolle), aber anstatt einer Kaufquittung eines Händlers ist eine selbstgeschriebene Quittung beigelegt worden. (So ein vorgedrucktes Formular). Also - das Teil ist hinüber und X hat keinen Kaufbeleg eines Händlers, kann die Ware also nicht beim Hersteller einschicken. Wie kann X jetzt weiter vorgehen? Hat er einen Anspruch auf Ersatz, Reperatur o.ä.? X hat vorhin ein Telefonat mit dem Verkäufer Z geführt, er hat X darauf hingewiesen, dass die Quittung, die er ausgestellt hat auch eine Quittung ist. Außerdem hat er X auf den letzen Satz der Auktion verwiesen ("Der Ordnung halber muß ich darauf hinweisen, daß es sich um eine Privatauktion handelt, und damit jegliche Gewährleistung bzw. Rückgaberecht ausgeschlossen sind. Durch Ihr Gebot akzeptieren Sie diese Bedingung.") Wie kann es jetzt weitergehen? Was könnte X machen wenn ihm so eine Situation mal zustossen sollte? MfG Geändert von Mine Me (19.02.2008 um 16:50 Uhr). |
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| Ich würde bersuchen, das mit Z (war doch der Verkäufer?) zu klären. Wenn Z das Teil regulär gekauft hat, kann er auch die Originale Quittung zusenden. Dürfte ja wohl kein problem und für Z ohne Probleme sein. Allerdings könnte es sich auch um "unehrlich" erworbene Ware handeln (Hehlerei u.ä.). Dnn hat Z natürlich kleine Belege Jetzt würde ich als X versuchen: - die Kaufquittung von Z zu bekommen - mich an den Hersteller wenden, ob es eine Hersteller-Garantie gibt - wenn ja, könnte das Teil an den Hersteller geschickt werden - bei Verdacht von Hehlerware und ähnlichem Z anzeigen Viel mehr fällt mir nicht ein. Der Ausschluss der Gewährleistung bei Privatverkäufen ist rechtmäßig. |
| Tags: defekt, verkauft, ware |
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