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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Also: Die Widerrufsfrist beginnt (frühestens) mit Erhalt einer entsprechenden Widerrufsbelehrung in Textform, beispielsweise per Mail. Ein Einblenden auf der Bestellseite reicht m.W. nicht aus. Solange die Zugangsdaten noch nicht genutzt wurden, sollte es keine Probleme geben, die Leistung zu widerrufen, da die Leistung dann ja noch nicht genutzt wurde, sprich: Es liegt kein Grund zum Ausschluss des Widerrufsrechts vor. <-- alles nur Laienmeinung, keine Rechtsberatung. |
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| Zitat:
Inwieweit die Sache mit der Bestätigungsmail wichtig und relevant für den vertragsschluss ist, müsste man im Einzelfall sehen, aber die Darstellung des Widerrufrechts auf der Seite (ist soviel ich weiß auch Textform) würde in dem Fall ausreichen, da der Auftraggeber der Ausführung zustimmt. |
| Tags: anspruch, nehmen, widerrufsrecht |
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