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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #6 (permalink)  
Alt 14.05.2008, 22:03
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.10.2007
Beiträge: 124
Standard AW: Widerrufsrecht nicht in Anspruch nehmen können!

Also:

Die Widerrufsfrist beginnt (frühestens) mit Erhalt einer entsprechenden Widerrufsbelehrung in Textform, beispielsweise per Mail.
Ein Einblenden auf der Bestellseite reicht m.W. nicht aus.

Solange die Zugangsdaten noch nicht genutzt wurden, sollte es keine Probleme geben, die Leistung zu widerrufen, da die Leistung dann ja noch nicht genutzt wurde, sprich: Es liegt kein Grund zum Ausschluss des Widerrufsrechts vor.

<-- alles nur Laienmeinung, keine Rechtsberatung.
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  #7 (permalink)  
Alt 14.05.2008, 23:20
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Widerrufsrecht nicht in Anspruch nehmen können!

Zitat:
Solange die Zugangsdaten noch nicht genutzt wurden, sollte es keine Probleme geben, die Leistung zu widerrufen, da die Leistung dann ja noch nicht genutzt wurde, sprich: Es liegt kein Grund zum Ausschluss des Widerrufsrechts vor.
Doch gibt es, nämlich bei Dienstleistungen, bei denen mit der Ausführung begonnen wurde.

Inwieweit die Sache mit der Bestätigungsmail wichtig und relevant für den vertragsschluss ist, müsste man im Einzelfall sehen, aber die Darstellung des Widerrufrechts auf der Seite (ist soviel ich weiß auch Textform) würde in dem Fall ausreichen, da der Auftraggeber der Ausführung zustimmt.
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