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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige wie sieht es eigentlich aus, wenn man im Internet eine Leistung in Anspruch nehmen möchte, die AGB´s auch akzeptiert, aber die Bestätigungsmail nicht aktiviert. Muss man da der Zahlungsaufforderung nachkommen oder nicht. Wichtig! Man hat die Leistungen nicht in Anspruch genommen. Gibt es Ausnahmen wenn man das Widerrufsrecht nicht in Anspruch nehmen konnte, weil man keinen Internetzugang hatte? Danke Joe |
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Und wie gesagt, entscheidend wäre ob der Vertrag bereits geschlossen ist. |
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| habe da so einen ähnlichen fall. habe mich auf einer dienstleistungsseite registriert. 60€ für halbes jahr nutzung. da ich aber keine bestätigungsmail bekommen habe, bin ich davon ausgegangen, das der vertrag auf grund techn. schwierigkeiten seitens des verkäufers nicht zustande kam. aber: sinngemäß aus den AGB: "vertragsabschluß durch bestätigungsmail". nachdem also keine bestätigungsmail kam, hab ich mich im internet zu gleichen angeboten umgeschaut und entdeckt, das ich gleichen inhalt auch kostenlos nutzen kann. hab mich natürlich gefreut, da vertrag ja nicht zustande kam einige wochen später kam mail mit zahlungsaufforderung und dem hinweis, dass ich nicht vom widerspruchsrecht gebrauch gemacht habe. NACH zahlungsaufforderung kam bestätigungsmail mit zugangsdaten. neugierigerweise hab ich die zugangsdaten eingegeben.......und stecke nun in konfliktsituation....... einerseits steht im BGB §312e ....dass die bestellung unverzüglich auf elektronischem weg zu bestätigen ist. .....andererseits steht in den AGB, dass mit der aktivierung der zugangsdaten kein widerspruch mehr möglich ist. hätte ich bestätigungsmail erhalten, hätte ich widerspruch eingelegt......nun ist guter rat "teuer" |
| Tags: anspruch, nehmen, widerrufsrecht |
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