Suche
Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > E-Commerce

E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 19.02.2008, 23:35
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.02.2008
Beiträge: 2
Standard Widerrufsrecht nicht in Anspruch nehmen können!


Anzeige
Hallo,

wie sieht es eigentlich aus, wenn man im Internet eine Leistung in Anspruch nehmen möchte, die AGB´s auch akzeptiert, aber die Bestätigungsmail nicht aktiviert. Muss man da der Zahlungsaufforderung nachkommen oder nicht. Wichtig! Man hat die Leistungen nicht in Anspruch genommen.
Gibt es Ausnahmen wenn man das Widerrufsrecht nicht in Anspruch nehmen konnte, weil man keinen Internetzugang hatte?

Danke

Joe
Mit Zitat antworten

  #2 (permalink)  
Alt 20.02.2008, 00:16
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Widerrufsrecht nicht in Anspruch nehmen können!

Zitat:
wie sieht es eigentlich aus, wenn man im Internet eine Leistung in Anspruch nehmen möchte, die AGB´s auch akzeptiert, aber die Bestätigungsmail nicht aktiviert.
Kommt darauf an, ob der Vertrag auch ohne Bestätigungsmail zustande gekommen ist. Kann ja durchaus sein und die Bestätigungsmail hat nur den Sinn, die Angaben zu prüfen. Der Vertrag könnte schon lange geschlossen sein.
Zitat:
Muss man da der Zahlungsaufforderung nachkommen oder nicht. Wichtig! Man hat die Leistungen nicht in Anspruch genommen.
Es kommt auf den Vertrag an, nicht die Inanspruchnahme von Leistungen.
Zitat:
Gibt es Ausnahmen wenn man das Widerrufsrecht nicht in Anspruch nehmen konnte, weil man keinen Internetzugang hatte?
Nein, da der Widerruf nicht an das Internet gebunden ist. Man kann den Widerruf auch per Post, telefonisch ... machen (abhängig von der Art der Leistung). Aber "ich hatte kein Internet" ist keine Rechtfertigung für die Versäumung der Frist.
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 20.02.2008, 00:45
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.02.2008
Beiträge: 2
Standard AW: Widerrufsrecht nicht in Anspruch nehmen können!

Danke!

Eine Frage noch. Soll man das Geld überweisen, oder den Anbieter anschreiben? Was macht überhaupt Sinn?
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 20.02.2008, 10:50
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Widerrufsrecht nicht in Anspruch nehmen können!

Zitat:
Zitat von hamorientes Beitrag anzeigen
Eine Frage noch. Soll man das Geld überweisen, oder den Anbieter anschreiben? Was macht überhaupt Sinn?
Kommt immer darauf an, was man erreichen will und inwieweit man "im Recht" ist.
Und wie gesagt, entscheidend wäre ob der Vertrag bereits geschlossen ist.
Mit Zitat antworten
  #5 (permalink)  
Alt 14.05.2008, 22:50
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.05.2008
Beiträge: 1
Standard AW: Widerrufsrecht nicht in Anspruch nehmen können!

habe da so einen ähnlichen fall.
habe mich auf einer dienstleistungsseite registriert. 60€ für halbes jahr nutzung. da ich aber keine bestätigungsmail bekommen habe, bin ich davon ausgegangen, das der vertrag auf grund techn. schwierigkeiten seitens des verkäufers nicht zustande kam. aber: sinngemäß aus den AGB: "vertragsabschluß durch bestätigungsmail".
nachdem also keine bestätigungsmail kam, hab ich mich im internet zu gleichen angeboten umgeschaut und entdeckt, das ich gleichen inhalt auch kostenlos nutzen kann. hab mich natürlich gefreut, da vertrag ja nicht zustande kam
einige wochen später kam mail mit zahlungsaufforderung und dem hinweis, dass ich nicht vom widerspruchsrecht gebrauch gemacht habe. NACH zahlungsaufforderung kam bestätigungsmail mit zugangsdaten. neugierigerweise hab ich die zugangsdaten eingegeben.......und stecke nun in konfliktsituation.......
einerseits steht im BGB §312e ....dass die bestellung unverzüglich auf elektronischem weg zu bestätigen ist.
.....andererseits steht in den AGB, dass mit der aktivierung der zugangsdaten kein widerspruch mehr möglich ist.
hätte ich bestätigungsmail erhalten, hätte ich widerspruch eingelegt......nun ist guter rat "teuer"
Mit Zitat antworten
Antwort
Tags: , ,



Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Anspruch auf Seite Radagast Sonstiges zum Onlinerecht 1 16.04.2008 19:21
Können Hacker/Cracker so etwas? Yensid Sonstiges zum Onlinerecht 1 21.09.2007 16:27
Wie am Besten Anwalt nehmen? Anonymous Sonstiges zum Onlinerecht 1 20.07.2005 23:14
Was darf man nehmen??? Alexander-123 Urheberrecht 1 22.10.2001 14:13



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 00:03 Uhr.


//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44