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Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Urheberrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 20.02.2008, 12:24
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.02.2008
Beiträge: 5
Unglücklich copyright von selbst gemalten bildern


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hallo zusammen,

folgendes würde mich interessieren und es wäre toll wenn mir jemand etwas dazu sagen könnte.

mal angenommen das jemand ein bild gemalt hat, dass etliche leute im realen kennen. nun veröffentlicht dieser jemand das bild auf diversen internetseiten und es wird von einer anderen person dazu benutzt um diesen maler zu diffamieren und zu diskreditieren.

dieses bild erscheint nun auf einer internetseite in verfälschter form, jedoch ist eindeutig zu erkennen wer der "erschaffer" ist.

greift hier das copyright?

ich bedanke mich für eure mühe :-)
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  #2 (permalink)  
Alt 20.02.2008, 15:26
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: copyright von selbst gemalten bildern

Es greift das, was im deutschen Recht Urheberrecht heißt.
Der Urheber hat das alleinige Recht über Veröffentlichung, Verwertung, Umgestaltung .. zu entscheiden.
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  #3 (permalink)  
Alt 20.02.2008, 15:43
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.02.2008
Beiträge: 5
Standard AW: copyright von selbst gemalten bildern

herzlichen dank für die schnelle antwort
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  #4 (permalink)  
Alt 21.02.2008, 16:27
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.02.2008
Beiträge: 5
Standard AW: copyright von selbst gemalten bildern

mal angenommen das diese person das gemalte bild in photoshop als vorlage benutzt, um es mit fotoausschnitten nachzustellen. es aber immer noch mit allen einzelheiten und angliederungen dem original bis aufs haar gleicht, man erkennen kann wer der erschaffer des bildes ist, greift auch da das urheberrecht?
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  #5 (permalink)  
Alt 21.02.2008, 17:45
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: copyright von selbst gemalten bildern

Das UrhG spricht hier eine deutliche Sprache:
Zitat:
§ 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen

Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden.
Somit dürfte klar sein: Auch eine Bearbeitung eines Werkes ist durch das Urheberrecht geschützt und bedarf der Zustimmung des Urhebers.

Sicherlich stellt das neue Bild ein eigenes Werk dar, aber solange es sich nur um eine Bearbeitung handelt, kann der Urheber des Ausgangsbildes bestimmen, was damit passiert.
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