Nette Idee, kann man - aber nicht durchsetzbar.
Man muss nämlich sicherstellen, dass der Verkäufer den AGB zustimmt. Und als Käufer, der bietet, ist das kaum möglich, da der Vertrag geschlossen würde ohne das der Verkäufer den AGB zustimmen kann.
Theoretisch also möglich, praktisch bei der genannten Plattform aufgrund der Art und Weise des Vertragbsabschlusses nicht machbar.
Zitat:
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zb. Bei Lieferverzug Rückerstattung 10 Prozent vom Kaufpreis pro Tag etc.
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Das dürfte außerdem gegen die guten Sitten verstoßen. Selbst wenn (was ja wie gesagt ausgeschlossen ist) diese AGB Bestandteil des Vertrages werden würden, dürfte eine solche Regelung nichtig sein. Dies würde nämlich bedeuten, dass wenn der Verkäufer
unverschuldet 10 Tage im Rückstand ist, er kein Geld bekommen würde. Und damit dürfte man bei keinem Gericht mit durchkommen.