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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 02.04.2004, 21:07
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.04.2004
Ort: noch Iffeldorf, bald Helsinki :-)
Beiträge: 1
Standard Irrtümliche Buchung


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Hallo

Ich wollte mich heute bei einer Skandinavischen Fährlinie nach der Verfügbarkeit einer Überfahrt Rostock/Helsinki erkundigen.
Ich fand ein Buchungsformular, habe alle meine Daten eingegeben, und als ich am Ende war und ein "Ja Verfügbar" oder "Nein, nicht verfügbar" erwartet habe, kam ein "Vielen Dank für Ihre Buchung!" (???)

Keine Frage nach der VISA, kein Hinweis auf Zahlungsbedingungen etc.

Die Zahlungs- und Rücktrittsbedingungen stehen in den AGB, auf die wie üblich mit dem zu setzenden "hab ich gelesen" Häkchen hingewiesen wurde.

Diese hab ich natürlich flüchtig gelesen (kluge Formulare lassen das Absenden gar nicht erst zu wenn man nicht vorher die Seite mit den AGBs besucht hat), sie haben mich aber nicht wirklich interessiert -ich wollte ja noch nichts kaufen.
Das scheine ich aber jetzt ungewollt getan zu haben - dies suggeriert mir zumindets die Schlussseite des Prozesses.

Ich habe sofort an die Kontaktadresse der Linie eine E-Mail geschrieben und auf meinen Irrtum hingewiesen- mit der Bitte um Rückruf.

Die 1. Frage:
Kann es sein daß die Fähre bereits verbindlich gebucht habe?
D. h. kommt durch das blosse Ausfüllen des Online Formulares schon ein Vertrag zustande, der mich zur Zahlung verpflichtet, oder kommt ein verbindlicher Vertrag erst nach der Zahlung zustande?

Bei einer Stornierung fallen je nach Zeitpunkt Stornogebühren an, bzw. es wird nicht die gesamte Summe erstattet.
Diese Zeiten und Gebühren bzw. Erstattungen sind:
30 Tage = 100 % Erstattung
29-7 Tage = 75% Erstattung
7-1 Tag = 25 % Erstattung
<24 Std. = keine Erstattung

2. Frage:

Da ich, wenn ich storniere, innerhalb der 29-7 Tage und damit bei 75% Erstattung liege, kann die Linie von mir die Zahlung der 25% verlangen?

Wäre Dankbar, wenn mir hier jemand Klarheit verschaffen könnte...
Danke schon mal.

Ondrej

P.S.:
3. Frage:
Eher eine Allgemeine.
Welche Beweiskraft haben eigentlich die bei der Schifflinie aufgelaufenen Daten -
da war kein Login,
keine Signatur,
kein SSL,
keine Abfrage von Information die nur ich alleine haben sollte wie z.B. Kreditkartendaten.
Theoretisch hätte doch jeder diese Fähre in meinem Namen buchen können -
kann überhaupt irgendetwas Verbindliches zustandekommen, wenn die Identität zumindest einer der Parteien gar nicht zuverlässig bestimmt werden kann?
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  #2 (permalink)  
Alt 15.06.2005, 08:29
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2004
Beiträge: 1.732
Standard

Ondrej I agree with yor argument.
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