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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 21.02.2008, 19:41
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Beiträge: 2
Standard Frage wegen Domainnamen


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Hallo zusammen,

ich hätte mal eine Frage wegen einem Domainnamen. Und zwar sollte einigen ja bekannt sein, dass derzeit eine Webseite wegen der Endung VZ Abmahnungen verschickt und deshalb diverse kleine Webseiten geschlossen wurden.

Meine Frage ist nun:
Ist das überhaupt möglich? Jemanden abmahnen, weil er die beiden Buchstaben vz im Domainnamen hat?

Meiner Meinung nach eigentlich nicht, da Vz laut Duden die Abkürzung für Verzeichnis ist. Verzeichnis ist ein allgemeines Wort, das würde doch bedeuten, dass man das nicht schützen kann, oder?
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  #2 (permalink)  
Alt 21.02.2008, 22:25
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Frage wegen Domainnamen

Zitat:
Und zwar sollte einigen ja bekannt sein, dass derzeit eine Webseite wegen der Endung VZ Abmahnungen verschickt und deshalb diverse kleine Webseiten geschlossen wurden.
Ich weiß ja nicht, aus welchem "meinungsbildendem" Medium die Meldung stammt, aber ich bezweifle stark, dass es da niur um vz geht. Entweder das Ganze ist eine Ente oder da fehlen wesentliche Informationen.
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  #3 (permalink)  
Alt 26.02.2008, 23:15
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.185
Standard AW: Frage wegen Domainnamen

Hab da auch von (mehrfach) gelesen. studiVZ beruft sich wohl darauf, dass das VZ eindeutig mit studiVZ in Verbindung gebracht wird...
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  #4 (permalink)  
Alt 26.02.2008, 23:17
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Frage wegen Domainnamen

Zitat:
dass das VZ eindeutig mit studiVZ in Verbindung gebracht wird...
Und damit kommen die bei einem vernünftig denkendem Menschen durch? Wäre aus meiner Sicht sehr seltsam
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  #5 (permalink)  
Alt 27.02.2008, 00:11
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.228
Standard AW: Frage wegen Domainnamen

Denke auch das es schwachsinnig ist. VZ besitzt aus meiner sicht keinerlei Kennzeichnungskraft für etwas, genauso könnte man das "24" vieler Domains abmahnen oder "-online.de". Ich würde da nix unterschreiben als Domaininhaber und es auf eine Klage ankommen lassen. Höchstens im Zusammenhang mit Studium könnte hier eine Verwechlungs oder Verwässerung bestehen, z.B. bei Domains wie AlumniVZ oder UniVZ, hier könnte man noch deutlich streiten, aber AerzteVZ oder AnwaltsVZ wären wohl keine Abmahnung wert.
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